Steuerrecht

Progressionsvorbehalt für Lohnersatzleistungen

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Redaktion

  • Internetredaktion Barmer

Qualitätssicherung

  • MBO-Verlag

Was ist der Progressionsvorbehalt?

Laut § 32b EStG ist Progressionsvorbehalt ein Begriff aus dem Steuerrecht. Entgeltersatzleistungen, wie z. B.  das Krankengeld, das Kurzarbeitergeld oder das Elterngeld, sind steuerfrei. Die Leistung wird jedoch vom Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt. Der Progressionsvorbehalt gilt z. B. nicht für die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie (§ 3 Nr. 11c EStG), die im Zeitraum 26.10.2022 bis 31.12.2024 bis zu 3.000 Euro je Dienstverhältnis steuerfrei gezahlt/geleistet werden konnte. Die Leistungsträger (z. B. Krankenkassen) übermitteln die Entgeltersatzleistungen zu Kontrollzwecken elektronisch an die Finanzverwaltung.

Betroffene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Kalenderjahr sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

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