Sozialversicherungsrecht

Höchstbeiträge

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Monatliche Höchstbeiträge in der Sozialversicherung

Unter Beachtung der Beitragsbemessungsgrenzen und der jeweiligen Beitragssätze ergeben sich in der Sozialversicherung folgende monatlichen Höchstbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil):

Höchstbeiträge*2023
(in Euro)
2024
(in Euro)
Krankenversicherung   
Allgemeiner Beitragssatz728,18755,56
Ermäßigter Beitragssatz698,26724,50
Rentenversicherung1.357,80404,30
Arbeitslosenversicherung189,80190,30
Pflegeversicherung152,12175,96
Beitragszuschlag für Kinderlose17,4631,05
Besonderheiten 
Ost 
2023 (Euro) 
Rentenversicherung1.320,601.385,70
Arbeitslosenversicherung184,60193,70

* ohne Zusatzbeitragssatz

Berechnung der Höchstbeiträge

Für die aus dem Arbeitsentgelt zu bemessenden Beiträge schreibt die Beitragsverfahrensverordnung (BVV) das Berechnungsverfahren vor. Demnach werden Beiträge, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte zu tragen sind, durch Anwendung des halben Beitragssatzes auf das Arbeitsentgelt und anschließender Verdopplung des gerundeten Ergebnisses berechnet.

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