Die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung sind beschlossen. Damit treten zum 1.1.2025 die folgenden Beitragsbemessungsgrenzen, Jahresarbeitsentgeltgrenzen und Sachbezugswerte in Kraft.
Angleichung der Rechengrößen
Ab 2025 sind die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung in Ost- und Westdeutschland gleich. Damit gelten ab dem kommenden Jahr alle Sozialversicherungswerte bundesweit.
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Die Sozialversicherungswerte werden jährlich vom Gesetzgeber angepasst. Basis hierfür ist die Lohn- und Gehaltsentwicklung des vorausgehenden Jahres. Demnach steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung von 62.100 auf 66.150 Euro im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich von 69.300 auf 73.800 Euro.
Die folgenden Rechengrößen sind für das kommende Jahr vorgesehen.