- Dürfen ukrainische Geflüchtete mit einer Fiktionsbescheinigung nur nicht reglementierte Berufe ausüben?
- Wir möchten einen ukrainischen Mann einstellen, der jedoch noch in der Ukraine ist, da er nicht ausreisen darf. Wie wäre da die Vorgehensweise? Er gilt ja nicht als "Geflüchteter".
- Die blaue Karte aus einem anderen Land gilt automatisch auch in Deutschland? Oder muss diese nochmals beantragt werden?
- Dürfen Ukrainer und Ukrainerinnen auch den §24 beantragen, wenn sie gleichzeitig die berufliche Anerkennung für die Pflegefachkraft brauchen?
- Wenn ich also den §24 beantrage, kann ich nicht den Aufenthaltstitel der Erwerbmigration "Anerkennung ausl. Berufsqualifikation §16AufenthG beantragen?
- Wo lasse ich Dokumente beglaubigt übersetzen?
- Benötige ich zur Anmeldung einer Person den ukrainischen Personalausweis oder den Reisepass?
- Müsste dann bei der blauen Karte das monatliche Brutto mind. 3 300,- € betragen
- Wie wird das geprüft mit den Abschlüssen und entsprechen diese unseren Abschlüssen?
- Wie verhält es sich, wenn die ukrainische Ehefrau eines Mitarbeiters mit polnischer Staatsangehörigkeit ebenfalls in Deutschland arbeiten möchte?
- Was ist mit Personen aus der Ukraine, die als Nicht-Fachkraft, ohne Ausbildung beschäftigt werden könnten?
- In welchem Zusammenhang stehen der Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung und die Registrierung?
- Muss die Berufsausbildung in Deutschland anerkannt sein?
- Braucht man beim §24 auch keine Anerkennung bei reglementierten Berufen?
- Welche Bedeutung hat die Befristung der Fiktionsbescheinigung? Ist dies mit einer Befristung im Arbeitsvertrag gleichzusetzen?
- Wie ist das bei ukrainischen Pflegekräften? Sind diese Fachkraft mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung?
Dürfen ukrainische Geflüchtete mit einer Fiktionsbescheinigung nur nicht reglementierte Berufe ausüben?
Ukrainerinnen und Ukrainer mit einer Fiktionsbescheinigung dürfen in reglementierten Berufen arbeiten, wenn ihre Berufsausbildung in Deutschland anerkannt wurde. Die Erlaubnis der Ausübung eines reglementierten Berufs hängt nicht vom Aufenthaltsstatus ab, sondern richtet sich nach der Anerkennung der Berufsqualifikation in Deutschland.
Wir möchten einen ukrainischen Mann einstellen, der jedoch noch in der Ukraine ist, da er nicht ausreisen darf. Wie wäre da die Vorgehensweise? Er gilt ja nicht als "Geflüchteter".
Er darf nach Deutschland einreisen. Das Problem besteht eher an der Ausreise aus der Ukraine. Diese gestaltet sich nach ukrainischem und nicht nach deutschem Recht.
Die blaue Karte aus einem anderen Land gilt automatisch auch in Deutschland? Oder muss diese nochmals beantragt werden?
Es muss eine Blaue Karte in Deutschland beantragt werden, allerdings können die Zeiten unter bestimmten Umständen für den Daueraufenthalt EU angerechnet werden.
Dürfen Ukrainer und Ukrainerinnen auch den §24 beantragen, wenn sie gleichzeitig die berufliche Anerkennung für die Pflegefachkraft brauchen?
Ja, es ist möglich während des Besitzes eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG die ausländische Berufsqualifikation anerkennen zu lassen und nach der Anerkennung zu § 18a AufenthG (Fachkraft mit Berufsausbildung) zu wechseln. Auch ein Wechsel von § 24 AufenthG zur Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Anerkennung der Berufsqualifikation (§ 16d AufenthG) ist möglich.
Wenn ich also den §24 beantrage, kann ich nicht den Aufenthaltstitel der Erwerbmigration "Anerkennung ausl. Berufsqualifikation §16AufenthG beantragen?
Ein Wechsel von § 24 AufenthG zu § 16d AufenthG (Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation) ist möglich.
Wo lasse ich Dokumente beglaubigt übersetzen?
Eine beglaubigte Übersetzung kann nur von offizieller Stelle berufenen und vereidigten Übersetzern angefertigt werden. Mit der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank haben die Landesjustizverwaltungen eine Plattform zur Information über die in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer geschaffen. Dies ist der link zur Plattform: https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/
Benötige ich zur Anmeldung einer Person den ukrainischen Personalausweis oder den Reisepass?
Pass, Reiseausweis für Ausländer oder UKR ID-Karte Modell 2015 als Passersatz (zeitlich befristete Anerkennung bis zum 23.02.2023; Stand Mai 2022).
Müsste dann bei der blauen Karte das monatliche Brutto mind. 3 300,- € betragen
- Blaue Karte: Brutto Gehalt mindestens zwei Drittel der jährlichen Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2022: 56.400,00 EUR)
- Blaue Karte-Mangelberuf: Brutto Gehalt mindestens 52 % der jährlichen Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2022: 43.992,00 EUR)
Wie wird das geprüft mit den Abschlüssen und entsprechen diese unseren Abschlüssen?
Antwort siehe Seminarunterlagen Folie 17 - 22
Wie verhält es sich, wenn die ukrainische Ehefrau eines Mitarbeiters mit polnischer Staatsangehörigkeit ebenfalls in Deutschland arbeiten möchte?
Das hängt vom Einzelfall ab und stellt eine individuelle Beratung dar ( evtl. Aufenthalt als EU-Bürgerin, wenn sie zusammen in der Ukraine gelebt haben)
Was ist mit Personen aus der Ukraine, die als Nicht-Fachkraft, ohne Ausbildung beschäftigt werden könnten?
Hier könnte man die Anwendung der Aufenthaltserlaubnisse nach § 19c iVm der Beschäftigungsverordnung oder auch § 24 AufenthG prüfen. Siehe Präsentation Folie 9 und 24 - 33.
In welchem Zusammenhang stehen der Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung und die Registrierung?
Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis kann bei der Ausländerbehörde bis zum 31.08.2022 (Stand Mai 2022) erfolgen. Eine sofortige Registrierung ist nur nötig, wenn Unterbringung, Versorgung oder Sozialleistungen benötigt werden.
Muss die Berufsausbildung in Deutschland anerkannt sein?
Für die Ausübung eines reglementierten Berufes ist die Anerkennung der Berufsausbildung notwendig. Bei nicht-reglementierten Berufen ist die Anerkennung der Berufsausbildung für die Ausübung nicht notwendig (Bäcker, Maurer, usw.). Die Erlaubnis der Ausübung eines reglementierten Berufs hängt nicht vom Aufenthaltsstatus ab, sondern richtet sich nach der Anerkennung der Berufsqualifikation in Deutschland.
Braucht man beim §24 auch keine Anerkennung bei reglementierten Berufen?
Für die Erlangung der Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG ist eine Anerkennung der Berufsqualifikation NICHT notwendig. Für die Ausübung eines reglementierten Berufes ist die Anerkennung in Deutschland notwendig. Die Erlaubnis der Ausübung eines reglementierten Berufs hängt nicht vom Aufenthaltsstatus ab, sondern richtet sich nach der Anerkennung der Berufsqualifikation in Deutschland.
Welche Bedeutung hat die Befristung der Fiktionsbescheinigung? Ist dies mit einer Befristung im Arbeitsvertrag gleichzusetzen?
Bei einer Antragstellung auf Aufenthaltserlaubnis stellen die Ausländerbehörden Fiktionsbescheinigungen aus. Diese überbrücken das Aufenthaltsrecht bis der eigentliche Aufenthaltstitel ausgestellt und erteilt werden kann.
Wie ist das bei ukrainischen Pflegekräften? Sind diese Fachkraft mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung?
Pflegekräfte aus dem Ausland werden in Deutschland in der Regel als Fachkraft mit Berufsausbildung angesehen.