Kostenfreies Online-Seminar
Erste Hilfe am Kind

Online-Seminar: Erste Hilfe am Kind – Sommeredition

In Zusammenarbeit mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Rhein-Ruhr 

Beschäftigte in der Kleinkinderbetreuung sind durch ihren Beruf bereits mit vielen Erste-Hilfe-Maßnahmen vertraut. In diesem Online-Seminar frischen wir Ihr Wissen zur stabilen Seitenlage, zum Absetzen des Notrufs sowie zum Umgang mit Verletzungen auf und ergänzen Themen, die im Sommer besonders wichtig sind. Damit Sie auch in der heißen Jahreszeit einen kühlen Kopf bewahren.

So unterstützt Sie das Seminar bei der Erste Hilfe am Kind

  • Vermeidung von Verletzungen und Unfällen
  • Erkennen und Versorgen von Sonnenstich, Hitzschlag und Sonnenbrand
  • Versorgung von Insektenstichen
  • Maßnahmen bei Beinahe-Ertrinken
  • Vorgehen bei Stürzen
  • Verlegung der Atemwege durch Fremdkörper
  • Entscheidungshilfe, zu welchem Zeitpunkt die Eltern zu kontaktieren sind

Ihre Expert/innen

Aline Brodka

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Rhein-Ruhr

Philipp Ferebauer

Regionalgeschäftsführer, Barmer Simmerath

Seminarinfos für Sie zum kostenlosen Download

Das Seminar fand am 04.06.2024 statt. Sie können sich alle Infos aus dem Seminar, mit praktischen Beispielen und Entscheidungshilfen, herunterladen.

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(PDF, 1370 KB, Datei ist nicht barrierefrei, externe Quelle)

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Mit diesen Barmer-Angeboten unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden

  • Mit der Broschüre Erste Hilfe am Kind erhalten Erziehende und Eltern eine Gebrauchsanweisung für den Ernstfall
  • Die kostenfreie Kindernotfall-App enthält viele Informationen und Anleitungen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen für Kinder
  • In dem Meditationsguide finden Eltern einfache Übungen und praktische Tipps für den Berufsalltag
Ein Kind springt auf einem Trampolin

Haben Sie noch Fragen?

Lassen Sie sich exklusiv von Barmer Expertinnen und Experten zur Sozialversicherung oder zum Gesundheitsmanagement beraten.

Fragen und Antworten zur Ersten Hilfe am Kind

Verschlucken und Ersticken

Laut Richtlinien gilt folgender Ablauf zur Beseitigung von Fremdkörpern in den Atemwegen:

Neugeborene bis zum 1. Lebensjahr:

  • 5 Mal zwischen die Schulterblätter klopfen, dabei Neugeborenes auf den Unterarm legen und vorsichtig den Unterarm etwas nach unten neigen
  • Danach jemanden auffordern, den Notruf abzusetzen, wenn der Fremdkörper weiterhin in den Atemwegen sitzt
  • Im Anschluss 5 Brustkorbkompressionen wie bei einer Herzlungenwiederbelebung bei Neugeborenen durchführen
  • Ist der Fremdkörper weiterhin in den Atemwegen wird der Ablauf wiederholt (5x zwischen die Schulterblätter klopfen, 5 Brustkorbkompressionen)

Kinder ab dem 1. Lebensjahr:

  • 5 Mal zwischen die Schulterblätter klopfen und dabei das Kind nach Möglichkeit auf den Schoß legen und den Kopf des Kindes nach unten neigen
  • Danach jemanden auffordern, den Notruf abzusetzen, wenn der Fremdkörper weiterhin in den Atemwegen sitzt und Erstickungsgefahr droht
  • Im Anschluss bis zu 5 Oberbauchkompressionen
  • Ist der Fremdkörper weiterhin in den Atemwegen den Ablauf wiederholen (5x zwischen die Schulterblätter klopfen, 5 Oberbauchkompressionen)

Bei akuter Erstickungsgefahr durch einen Fremdkörper in den Atemwegen würde es nicht ausreichen nur zwischen die Schulterblätter zu klopfen.

Grundsätzlich gilt: So behutsam wie möglich vorzugehen, aber bei akuter Erstickungsgefahr hat die Beseitigung des Fremdkörpers Priorität; unabhängig davon, welche anderen Vorerkrankungen (wie z.B. Glasknochenkrankheit) vorliegen.

Wenn der Fremdkörper weiterhin im Hals ist, sollte man wie bei allen Bewusstlosen vorgehen:

  • Überblick über die Situation beachten
  • Eigenschutz beachten
  • Ggf. Retten aus dem Gefahrenbereich
  • Bewusstsein prüfen durch Ansprechen
  • Atmung prüfen
  • Wenn keine Atmung vorhanden ist, die Herzlungenwiederbelebung durchführen
Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass das helfen kann. Bei Ertrinkungsunfällen gelangt das Wasser meist in die Atemwege und sammelt sich dort an. Durch das Erbrechen kann dieses Wasser nicht rausgelangen, da es nicht über die Speiseröhre in den Magen gelangt ist. Sollte aus irgendwelchen Gründen kein Ertrinken im wörtlichen Sinne vorliegen, sondern einfach die Tatsache, dass das Wasser geschluckt wurde, so entscheidet der Körper selbstständig, ob er es loswerden (also erbrechen) möchte. Als Ersthelfer führen wir kein Erbrechen herbei, da es unter Umständen mehr schaden als helfen kann.
In solchen Momenten hilft es im Vorhinein versuchen zu reagieren. Möglichkeiten könnten sein, dass Kind richtig abzulenken, wie zum Beispiel mit ungewohnten Geräuschen oder auch einem kühlen Waschlappen. Sollte das Kind bewusstlos werden und noch atmen, wird immer die stabile Seitenlage (bei Kindern ab einem Jahr) durchgeführt. Lassen Sie sich bei der Atemkontrolle bis zu 10 Sekunden Zeit.
Es ist wichtig, immer den Eigenschutz zu beachten. Versuchen dem Kind bei akutem Ertrinken Gegenstände zu reichen, wie z. B. einen Rettungsring, woran es sich festhalten kann. Befindet sich das Kind reglos im Wasser, kann es unter Beachtung des Eigenschutzes herausgeholt werden. Je nach Zustand (Atmung vorhanden, ja oder nein?) folgen die weiteren Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Die ERC-Richtlinien geben die Anzahl vor, wie oft zwischen die Schulterblätter geklopft und nötigenfalls die Oberbauchkompression durchgeführt werden soll. Ärzte waren an der Entstehung der Richtlinien maßgeblich beteiligt und beruhen sich darauf auf Studien und auch auf die Umsetzbarkeit für die Ersthelfer.

Beatmung und Herzdruckmassage

Einerseits muss eine schnelle Sauerstoffversorgung bei Neugeborenen und Kindern sichergestellt werden, die wir mit 5 initialen Beatmungen erreichen können. Andererseits kann eine eventuelle Verlegung der Atemwege durch Fremdkörper so beseitigt werden. Anschließend reicht eine Sauerstoffzufuhr durch 2 Beatmungen aus (ausreichender Sauerstoffgehalt im Blut, der durch die Brustkorbkompressionen im Körper verteilt werden kann).

Wichtig: Aufgrund der Anatomie muss die Atemspende der körperlichen Entwicklung angemessen durchgeführt werden

Die sogenannten Beatmungsfolien oder CPR-Keys sind ein leicht anzuwendendes Hilfsmittel, welches zur Beatmung genutzt werden kann. Je nach Größe des Kindes, können diese auch bei Kindern genutzt werden um den Eigenschutz zu gewährleisten.

Vor Beginn der Herzlungenwiederbelebung muss der Notruf abgesetzt werden. Zudem kann z. B. durch Rufen versucht werden, auf sich aufmerksam zu machen und dadurch einen zweiten Helfer zu finden, der einen unterstützt. So können sich die Ersthelfenden am besten alle 2 bis 3 Minuten bei der Brustkorbkompression abwechseln.

In ernsten und lebensbedrohlichen Situationen schafft man oftmals solche Maßnahmen länger, als man es sich vorab vorstellen kann. Ansonsten gilt: So lange wie möglich und nach bestem Wissen und Gewissen die Maßnahme durchführen.

Es ist möglich, dass das Kind durch eine Herzlungenwiederbelebung wieder anfängt selbstständig zu atmen. Es ist prinzipiell auch möglich, dass das Kind aufwacht, was allerdings eher sehr selten ist. Sollte das Kind wieder eigenständig atmen und nicht ansprechbar sein, so muss es in die stabile Seitenlage gelegt werden.

Verletzungen und Insektenstiche

Blutige Wunden sollten steril abgedeckt werden. Der Dreck kann ggf. mit einer sterilen Kompresse abgetupft werden. Die Verwendung von Wunddesinfektionsmitteln gilt als Medikamentengabe und darf nur bei den eigenen Kindern durchgeführt werden. Oberflächliche Schürfwunden können vorsichtig mit Wasser gereinigt werden, blutende Wunden allerdings nicht.
Bei äußeren Insektenstichen schwillt die betroffene Körperstelle oftmals an. Gegen die Schwellung hilft vorsichtiges Kühlen mit Tüchern oder z.B. Kältesofortkompressen (bitte aber ein Tuch zwischen Kältesofortkompresse und Haut legen). Wenn möglich kann die betroffene Körperstelle auch etwas höher gelagert werden. Salben sollten am besten nur nach Rücksprache mit dem Arzt bzw. unter Ausschluss von allergischen Reaktionen bei dem eigenen Kind genutzt werden.
Die betroffene Körperstelle kann (siehe Frage zuvor) gekühlt werden, da oftmals eine Schwellung entsteht. Bei ausgeprägteren allergischen Reaktionen kann auch z.B. die Haut des ganzen Körpers oder sogar die Atmung betroffen sein. Wenn solche Symptome auftreten und das Kind noch ansprechbar ist, rufen Sie bitte die 112 und lagern das Kind mit erhöhtem Oberkörper und betreuen es, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Neben dem Kühlen des Nackens und der Stirn mithilfe eines feuchten Tuchs sollte bei Nasenbluten der Kopf nach vorne gebeugt und die Nasenflügel zugehalten werden. Bei langem oder großem Blutverlust sollte zudem der Rettungsdienst verständigt werden.
Wenn der Fremdkörper klein ist und etwas herausragt, kann dieser vorsichtig mit einer Pinzette entfernt werden. Manchmal hilft es auch die betroffene Körperstelle vorab etwas einzuweichen. Sollte der Fremdkörper zu tief in der Haut sitzen und sich nicht problemlos entfernen lassen, muss ansonsten ein Arzt aufgesucht werden.
Eine Zecke sollte nach Möglichkeit zeitnah mit einer Zeckenkarte oder einer Zeckenzange entfernt werden. Am besten wird die Zecke dabei hautnah gefasst und gerade nach oben herausgezogen. Es ist außerdem empfohlen sich zu notieren, wann und an welche Körperstelle der Zeckenstich gewesen ist. Im Anschluss sollte die Zecke verbrannt oder zerquetscht werden. Möglicherweise bestehen in einer KITA oder Grundschule andere Vorgaben zum Umgang mit Zecken. Sollte dies der Fall sein, müssen diese umgesetzt werden.
Bei dem eigenen Kind ja. Arbeiten Sie in einer KITA, so entscheidet das der Träger der Einrichtung unter welchen Voraussetzungen die Zecken ggf. entfernt werden dürfen.

Vergiftungen und Notruf

Der Rettungsdienst sollte immer dann gerufen werden, wenn die lebenswichtigen Funktionen, wie z.B. Atmung und Kreislauf, gefährdet sind. Mögliche Fragen können u.a. sein: Ist das Kind ansprechbar und weiß es, was passiert ist? Hat es sehr starke Schmerzen? Kann das Kind problemlos atmen? Sollten solche Notfälle ausgeschlossen sein, so kann das Kind von den Eltern zum Kinderarzt gebracht werden. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie aber immer die 112 anrufen.
Notfallmedikamente dürfen in einer KITA nur unter folgenden Voraussetzungen verabreicht werden: 1. Die Person, die es verabreichen möchte, muss von einem Arzt fachgerecht eingewiesen worden sein. 2. Diese Einweisung muss genauestens dokumentiert und am besten vom Arzt, der Erzieherin/dem Erzieher und den Erziehungsberechtigten unterschrieben worden sein. Trifft dies nicht zu, darf ein Medikament nicht verabreicht, sondern nur angereicht werden.
Am besten stellen Sie die Giftreste sicher und versuchen herauszufinden, welche Substanz das Kind zu sich genommen hat. Ist dies bekannt, kann die Giftnotrufzentrale angerufen werden. Ist die nicht bekannt, muss auf die Beschwerden des Kindes geachtet werden. Bleiben Sie also bei dem Kind, rufen Sie den Rettungsdienst, halten das Kind warm und betreuen es. Bringen Sie das Kind nicht zum Erbrechen; sollte es sich selbstständig übergeben, so können Überreste dem Rettungsdienst gezeigt und ggf. mitgegeben werden.
Es kommt drauf an, woran es liegt. Wichtig ist erst einmal die Ursache herauszufinden. Bei einem Magendarmvirus ist dieser Zustand leider für eine gewisse Zeit recht normal. Stehen Sie dem Kind bei und beobachten es. Sollte es zu erschöpft sein und der Zustand in die Bewusstlosigkeit übergehen, so ist es wichtig das Kind in die stabile Seitenlage zu bringen. Sollte dieser Zustand zu lange andauern und Sie das Kind nicht zum Arzt bringen können, so können Sie die Nummer des ärztlichen Notdienstes (116 117) wählen. Sollte sich der Zustand allerdings so verschlechtern, dass die lebenswichtigen Funktionen betroffen sind, so muss die 112 gewählt werden.

* Quelle: Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband Rhein-Ruhr

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