Eine Gruppe junger Menschen sitzen und diskutieren im Kreis. Ein junger Mann steht an einem Whiteboard und hört ihnen zu.
Unternehmenskultur & Verantwortung

Mehr qualifizierte Arbeitskräfte dank Weiterbildungsgesetz

Lesedauer unter 5 Minuten

Redaktion

  • Internetredaktion Barmer

Digitalisierung, Klimaneutralität und Strukturwandel: Die Arbeitswelt verändert sich stetig – und sowohl Arbeitgeber als auch -nehmer müssen mit diesen Veränderungen Schritt halten. Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (auch Weiterbildungsgesetz genannt) soll dem Wandel mit einer verbesserten Förderung für Beschäftige und Ausbildungssuchende begegnen. Es ist bereits 2023 in Kraft getreten und wird 2024 durch Neuerungen ergänzt.

Verbessert und leichter zugänglich: die neue Weiterbildungsförderung

So wichtig Weiterbildungsmaßnahmen sind, so kompliziert sind aktuell die Voraussetzungen für die Förderung dieser Maßnahmen. Das soll sich ab dem 01.04.2024 ändern: Laut Aus- und Weiterbildungsgesetz vereinfacht die Reform der Weiterbildungsförderung den Zugang zu Angeboten der beruflichen Bildung.

Die Förderung soll transparenter werden, indem künftig feste Fördersätze je nach Betriebsgröße gelten. Für kleine und mittlere Betriebe werden die Sätze erhöht. Außerdem gibt es weniger Förderkombinationen. So wird es für Unternehmen einfacher, sich mit dem Thema zu beschäftigen.

Weil nahezu überall Weiterbildungsbedarf besteht, werden bisherige Voraussetzungen gestrichen. Die Tätigkeit oder der Wirtschaftsbereich muss nicht vom Strukturwandel betroffen sein, um eine Weiterbildung genehmigt zu bekommen. Und die Weiterbildung ist nicht auf Engpassberufe beschränkt.

Weiterbildung in Kurzarbeit ist länger möglich

Sie können Ihren Beschäftigten auch dann eine Weiterbildung gewähren, wenn Ihr Unternehmen sich in Kurzarbeit befindet. Die dazu bestehenden Regelungen werden durch das Weiterbildungsgesetz bis zum 31.07.2024 verlängert. Das betrifft auch die Erstattungen, die für Sozialversicherungsbeiträge (50 % Erstattung) und Weiterbildungskosten (zwischen 15 und 100 % Erstattung) gelten. Geleistet werden sie von der Agentur für Arbeit.

Gut zu wissen:
Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die Weiterbildungskosten. Die Grenze liegt bisher bei zehn Beschäftigten und wird somit deutlich erhöht.

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Qualifizierungsgeld: Die Agentur für Arbeit erstattet Entgeltersatz 

Ihr Unternehmen ist vom Strukturwandel betroffen und es droht der Verlust von Arbeitsplätzen? Dann kann eine Weiterbildung für Ihre Mitarbeitenden sinnvoll sein. Dadurch können Sie Ihr Unternehmen stärken und Arbeitsplätze erhalten.

Damit Ihre Beschäftigten während dieser Weiterbildung nicht auf ein Einkommen verzichten müssen, wird zum 01.04.2024 das sogenannte Qualifizierungsgeld eingeführt. Es ist eine Entgeltersatzleistung, die Sie an Ihre Beschäftigten zahlen und anschließend von der Agentur für Arbeit erstattet bekommen.

Als Arbeitgeber werden Sie so von den Entgeltzahlungen entlastet, tragen aber dafür die Kosten für die Weiterbildung.

Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld

Anspruch auf das Qualifizierungsgeld besteht dann, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Sie betreffen das Unternehmen, die Beschäftigten, den Träger der Maßnahme und die Maßnahme selbst:

  • Mindestens 20 % der Belegschaft eines Unternehmens müssen einen Qualifizierungsbedarf haben, der im Strukturwandel begründet ist. Eine Ausnahme gibt es für Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten: Dann muss der Bedarf für mindestens 10 % der Beschäftigten bestehen.
  • Im Unternehmen muss eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag bestehen.
  • Der Mindestumfang für die Weiterbildung muss 120 Stunden betragen.
  • Die Weiterbildung muss in einem bestehenden Arbeitsverhältnis stattfinden. Ein Anspruch auf das Qualifizierungsgeld besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt oder aufgelöst wurde. Außerdem darf keine strukturwandelbedingte Weiterbildung in den vier Jahren zuvor stattgefunden haben.
  • Der Träger der Maßnahme und die Maßnahme sind für diese Förderung zugelassen. Die vermittelten Inhalte müssen über kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

So hoch ist das Qualifizierungsgeld

Die Höhe des Qualifizierungsgeldes bemisst sich an der durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoentgeltdifferenz. Sie beträgt 60 % ohne unterhaltsberechtigtes Kind und 67 % mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind. Das Qualifizierungsgeld ist angelehnt an das Kurzarbeitergeld.

Das folgende Rechenbeispiel basiert der Einfachheit halber auf einem Nettoeinkommen von 1.000 €.

Rechenbeispiel: 
Weiterbildung in Vollzeit für Mitarbeitende ohne unterhaltsberechtigtes Kind – Anspruch: 60 %

  • Der oder die Mitarbeitende hat ein übliches Nettoeinkommen von 1.000 € monatlich.
  • Während der Weiterbildung beträgt das Einkommen 0 € monatlich.
  • Die Nettoentgeltdifferenz zum durchschnittlichen Einkommen beträgt also 1.000 €.
  • Der Anspruch von 60 % bedeutet ein Qualifizierungsgeld in Höhe von 600 €.

Diesen Rechenweg können Sie auf Mitarbeitende mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind übertragen. Dazu setzen Sie 67 statt 60 % ein. Mit den echten Zahlen für die jeweilige Person haben alle Beteiligten schnell Gewissheit über die mögliche neue Lage.

Wichtig zu wissen:
Die Förderdauer für eine Weiterbildung aufgrund des Strukturwandels beträgt maximal 3,5 Jahre. Zeitlich ist es also auch möglich, eine komplett neue Ausbildung zu absolvieren.

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Ausbildungsgarantie für junge Menschen

1,6 Millionen Menschen zwischen 20 und 29 Jahren in Deutschland haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Dabei ist eine qualifizierte Ausbildung eine wichtige Voraussetzung für den Einstieg ins Berufsleben.

Aus diesem Grund enthält das Weiterbildungsgesetz die sogenannte Ausbildungsgarantie. Ziel dieser Garantie sind Aufnahme und Abschluss einer betrieblichen Ausbildung.

Folgende Inhalte der Ausbildungsgarantie gelten ab dem 01. April 2024:

  • Bessere berufliche Orientierung, zum Beispiel durch Praktika. Dabei sollen insbesondere die Arbeitsagenturen sowie die Jobcenter junge Menschen unterstützen.
  • Mobilitätszuschuss, damit Azubis auch Ausbildungsplätze annehmen können, die etwas weiter von ihrem Wohnort entfernt sind. Der Zuschuss beinhaltet im ersten Ausbildungsjahr zwei Heimfahrten pro Monat.

Der Mobilitätszuschuss hilft übrigens auch Ihnen: Sie und künftige Nachwuchskräfte finden oft leichter zusammen, wenn Ausbildungsort und ursprünglicher Wohnort nicht dieselben sein müssen.

Wichtig zu wissen:
Die primäre Verantwortung der Wirtschaft für die Ausbildung bleibt unangetastet. Außerbetriebliche Ausbildungen werden zwar erweitert gefördert, aber der Fokus liegt nach wie vor auf betrieblichen Ausbildungen. Sie als Arbeitgeber sind also weiterhin gefragt.

Literatur