Wenn eine Krankheit oder Behinderung das Leben beeinträchtigt, unterstützt die Barmer mit Hilfsmitteln – von der Schuheinlage bis zum Blindenführhund.
Bandagen, Badewannenlifter und Rollstühle haben etwas gemeinsam: Sie helfen Menschen, die mit einer Krankheit oder Behinderung leben, ihren Alltag besser zu bewältigen. In 2021 wurden allein über fünf Millionen Hilfsmittel von den Versicherten direkt, also ohne vorherigen Antrag, bei den Leistungserbringern bezogen – zum Beispiel im Sanitätshaus. Diese schnelle und unbürokratische Versorgung ist möglich, weil die Barmer entsprechende Verträge mit 50.000 Anbietern geschlossen hat (siehe Infobox).
Nur bei teuren und komplexen Hilfsmitteln ist ein Antrag nötig. Jeder Antrag wird individuell geprüft und entschieden. Eine Ablehnung bedeutet in vielen Fällen bloß, dass der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin im Gespräch mit den Versicherten oder der Ärztin bzw. dem Arzt eine Alternative gefunden hat. Zum Beispiel, wenn ein Versicherter einen elektrisch betriebenen Rollstuhl beantragt, obwohl er nicht selbst fahren möchte. Seine Partnerin benötigt jedoch Unterstützung beim Schieben. Die Lösung: eine elektrische Schiebehilfe für den vorhandenen Rollstuhl, die dann auch bewilligt wird.
Versorgung zum Mitnehmen
Wer im Sanitätshaus die verordnete Bandage oder den passenden Rollator gefunden hat, möchte diese am liebsten auch gleich mitnehmen – und bei etlichen Hilfsmitteln geht das auch. Denn die Vertragspartner wie Orthopädieschuhmacher, Sanitätshäuser oder Apotheker rechnen direkt mit der Barmer ab. Die Versicherten brauchen keine vorherige Genehmigung und werden schnell und bestmöglich versorgt.
Pflegeleistungen
Wenn Menschen Pflege benötigen, bedarf es kompetenter Hilfe – auch für Angehörige, die Außerordentliches leisten.
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