Ein Mann und eine Frauen schauen sich eine Bescheinigung an
Transparenzbericht

Behandlungsfehler

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Redaktion

  • Barmer

Qualitätssicherung

  • Frank Richter (Barmer Regress)

Bruch übersehen, OP-Kompresse im Bauchraum vergessen: Die Barmer berät bei Verdacht auf Behandlungsfehler. Denn der Weg zur Entschädigung ist lang.

Medizinische Fehler lassen sich nie völlig ausschließen – auch wenn Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind, nach dem fachlichen Standard zu behandeln. Ein Behandlungsfehler kann für die Betroffenen jedoch schwere gesundheitliche Folgen haben. Wer im Krankenhaus oder der Praxis nicht richtig aufgeklärt, diagnostiziert oder therapiert wurde und deshalb Schaden erleidet, hat Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz.

Die Beweislast liegt jedoch in der Regel bei den Versicherten. Sie müssen ihren Fall dokumentieren und belegen, dass ein ärztlicher Fehler schuld an ihrer Situation ist. Das ist aufwendig und kompliziert. Hilfe erhalten sie bei den Spezialistinnen und Spezialisten der Barmer. Diese prüfen den Fall und unterstützen mit ausführlichen Informationen und individueller Beratung. Scheint ihr Verdacht begründet, können Versicherte über die Barmer das für eine Entschädigung notwendige medizinische Gutachten beziehen.

3.167 Versicherte haben sich 2021 wegen eines möglichen Behandlungsfehlers an die Barmer gewandt.

Zitat Annika Wisskirchen, Team Regress: "Jährlich wenden sich mehr als 3000 Betroffene wegen Behandlungsfehlern an uns. Wir stehen ihnen zur Seite und entwickeln unser Beratungsangebot ständig weiter."

Auf Versicherte eingehen
Welche Fragen beschäftigen Menschen, die nach ihrer Behandlung einen ärztlichen Fehler vermuten, und wie kann man ihnen schnell und umfassend helfen? In den vergangenen Monaten haben die Behandlungsfehler–Spezialistinnen und -Spezialisten der Barmer Interviews mit betroffenen Versicherten geführt. Mit den gewonnenen Erkenntnissen werden wir die Beratung im Verdachts- und Ernstfall zukünftig noch individueller und kundenfreundlicher gestalten - entsprechend dem Barmer-Motto: "Stark, wenn Du uns brauchst."

Mehr zum Thema erfahren Sie hier: Behandlungsfehler: Hilfe & Beratung durch Ihre Barmer

Mann sitzt vor Laptop mit hochgezogenen Brauen

Widerspruch

Können die Kosten für eine Leistung nicht übernommen werden, berät die Barmer zu den Möglichkeiten. Dazu gehört auch, Widerspruch einzulegen.

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