Als Arbeitgeber stellen Sie selbst fest, ob Ihr Unternehmen der Umlagepflicht U1 unterliegt. Dabei ist die Arbeitnehmerzahl entscheidend. Sie sind unsicher, ob eine Teilnahmepflicht für das U1-Verfahren besteht? Anhand Ihrer Angaben prüft die Barmer für Sie, ob eine Teilnahmepflicht besteht.
Teilen Sie uns Ihre Daten über ein geeignetes Lohnabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal mit.
Sollte die elektronische Übermittlung nicht möglich sein, senden Sie uns das Dokument per Post oder per Fax (0800 3330091) zu.