Sozialversicherungsrecht

Werte der Sozialversicherung im Überblick

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2025Bundeseinheitlich
Beitragsbemessungsgrenzen 
KV/PV monatlich5.512,50 Euro
RV/AlV monatlich8.050,00 Euro
Beitragssätze 
KV allgemein14,60 %
KV ermäßigt14,00 %
durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz2,50 %
PV*3,60 %
PV (inkl. Zuschlag für Kinderlose)4,20 %
RV18,60 %
AlV2,60 %
Bezugsgröße 
jährlich44.940,00 Euro
monatlich3.745,00 Euro

1/7 der mtl. Bezugsgröße (Familienversicherungsgrenze) 

Bei geringfügiger Beschäftigung

535,00 Euro

556,00 Euro

Geringfügigkeitsgrenze, monatlich556,00 Euro
Geringverdienergrenze, monatlich325,00 Euro
Höchstbeiträge monatlich zur 
KV (mit KG–Anspruch, ohne eventuellen Zusatzbeitrag)804,82 Euro
PV (ohne Zuschlag für Kinderlose)198,46 Euro
RV1.497,30 Euro
AlV209,30 Euro
Jahresarbeitsentgeltgrenze 
allgemeine73.800,00 Euro
besondere (Bestandsfälle)66.150,00 Euro
Mindestbemessungsgrundlage bei freiwilliger KV, monatlich1.248,33 Euro
Selbstständige 
Beitragsgrundlage bei freiwilliger KV, monatlich5.512,50 Euro
Beitragsgrundlage bei geringerem Einkommen, monatlich mindestens1.248,33 Euro
Studierendenbeitrag 
KV eventuell plus Zusatzbeitrag87,38 Euro

PV für Kinderlose unter 23 Jahren

Für Eltern gelten ab 01.07.2023 zur Pflegeversicherung gestaffelte Beitragsabschläge, abhängig von der Anzahl der Kinder unter 25 Jahren. Vom zweiten bis zum fünften Kind reduziert sich der Beitrag dadurch um jeweils 0,25 Prozent.

30,78 Euro

PV-Zuschlag für Kinderlose über 23 Jahren

Für Eltern gelten ab 01.07.2023 zur Pflegeversicherung gestaffelte Beitragsabschläge, abhängig von der Anzahl der Kinder unter 25 Jahren. Vom zweiten bis zum fünften Kind reduziert sich der Beitrag dadurch um jeweils 0,25 Prozent.

5,13 Euro
Sachbezüge 
freie Verpflegung, monatlich333,00 Euro
freie Unterkunft, monatlich282,00 Euro
Gesamtsachbezugswert, monatlich615,00 Euro
Krankengeldhöchstbetragmonatlichkalendertäglich
brutto 3.858,90 Euro128,63 Euro
netto, ohne PV-Zuschlag für Kinderlose 3.348,30 Euro112,81 Euro

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