Sozialversicherungsrecht

Übergangsgeld

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Redaktion

  • Internetredaktion Barmer

Qualitätssicherung

  • MBO-Verlag

Übergangsgeld wird während einer beruflichen und medizinischen Rehabilitation oder für Maßnahmen gezahlt, die darauf abzielen, einen Beruf zu finden.

Unterschiedliche Leistungsträger sind für die Zahlung des Übergangsgeldes zuständig. Es ist eine Entgeltersatzleistung und wird nur dann gezahlt, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Betrieb beendet ist.

Übergangsgeld wird auf Antrag von folgenden Sozialversicherungsträgern geleistet:

  • Rentenversicherungsträger bei allen Rehamaßnahmen, die die Erwerbsfähigkeit wieder herstellen soll (medizinische und berufliche Reha, stufenweise Wiedereingliederung)
  • Gesetzliche Unfallversicherung, wenn die Krankheit durch einen Unfall ausgelöst wurde oder es ich um eine Berufskrankheit handelt
  • Agentur für Arbeit zahlt bei Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Berufsleben ermöglichen

Während des Bezugs von Übergangsgeld besteht Sozialversicherungspflicht, die Beiträge werden vom jeweiligen Leistungsträger getragen.