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Transplantationsgesetz: Regelungen im Überblick

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Was beinhaltet das Transplantationsänderungsgesetz?

Spender von Organen, Geweben, Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen (nachfolgend: Organspender) sind durch das Transplantationsänderungsgesetz (TPG) geschützt.

Transplantationsgesetz: Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Organspender

Die Regelungen im Überblick:

  • Organspender haben Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz für bis zu sechs Wochen. Eine Arbeitsverhinderung aufgrund einer Organspende im Sinne des Transplantationsgesetzes gilt als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit (§ 3a EFZG).
  • Für die Erstattung kommt die Krankenkasse des Organempfängers auf.
  • Dieses Erstattungsverfahren ist nicht in die Erstattungsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (Umlageverfahren 1 und 2) integriert. Zusätzliche Beiträge fallen für das Verfahren nicht an.
  • Arbeitnehmer sind als Organspender verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren, damit dieser seinen Erstattungsanspruch beim Kostenträger des Organempfängers realisieren kann.
  • Die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen sind verpflichtet, ihren Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, Informationen zur Organspende und zum Organspendeausweis alle zwei Jahre zu übersenden und ihnen dabei fachlich qualifizierte Ansprechpartner für Fragen zur Organ- und Gewebespende zu benennen.

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