Steuerrecht

Welche Steuerklassen gibt es?

Lesedauer unter 3 Minuten

Was sind Steuerklassen?

Jedem Arbeitnehmer wird durch das Finanzamt eine von sechs Steuerklassen zugeordnet. Über die Steuerklasse wird durch den Arbeitgeber die Lohnsteuer eines jeden Mitarbeiters berechnet. Daher spricht man auch von Lohnsteuerklassen. 

Wir geben einen Überblick über die einzelnen Lohnsteuerklassen und was es jeweils für Ehepartner und Beschäftigte zu beachten gibt, um sich steuerliche Vorteile zu sichern. In welcher Steuerklasse gibt es hohe Abzüge vom Einkommen? Wie hoch sind die Freibeträge 2023? Und welche Steuerklassen-Kombinationen lohnen sich zum Beispiel für Ehepartner?

Steuerklassen Übersicht: Informationen zu den Steuerklassen 1 bis 6:

Steuerklasse I (Steuerklasse 1)gilt für Arbeitnehmer, die
 ledig sind
 verwitwet oder geschieden sind
 verheiratet sind und dauernd getrennt leben
 und nicht unter die Steuerklassen III oder IV fallen, z. B. weil der Ehegatte im Ausland wohnt
Steuerklasse II (Steuerklasse 2)gilt für Arbeitnehmer, die normalerweise unter die Steuerklasse I fallen würden, denen aber ein Freibetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG zusteht (Grundförderung 4.260 Euro). Der Erhöhungsbetrag von 240 Euro je weiterem Kind muss als Freibetrag gesondert beantragt werden. 
Steuerklasse III (Steuerklasse 3)gilt für Arbeitnehmer, die
 verheiratet sind, wenn beide Ehepartner unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und diese Voraussetzungen zumindest für einen Teil des Kalenderjahres vorgelegen haben und wenn der andere Ehegatte keinen Arbeitslohn bezieht oder in die Steuerklasse V-Fünf eingeordnet ist
 verwitwet sind, soweit sie und ihr verstorbener Ehegatte zum Sterbezeitpunkt unbeschränkt steuerpflichtig waren und nicht dauernd getrennt gelebt haben. Die Steuerklasse III gilt in diesen Fällen für das Sterbejahr und das darauffolgende Jahr
 im laufenden Kalenderjahr geschieden wurden, wenn beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig waren und nicht dauernd getrennt gelebt haben und der andere Ehegatte wieder geheiratet hat
Steuerklasse IV (Steuerklasse 4)gilt für verheiratete Arbeitnehmer, die nicht dauernd getrennt leben, wenn keiner der Ehegatten in Steuerklasse III eingeordnet ist
Steuerklasse V (Steuerklasse 5)gilt für verheiratete Arbeitnehmer, wenn der andere Ehegatte in Steuerklasse III eingeordnet ist
Steuerklasse VI (Steuerklasse 6)gilt für Arbeitnehmer, die für verschiedene Arbeitgeber gleichzeitig in einem oder mehreren weiteren Arbeitsverhältnissen stehen.

Wofür gibt es Steuerklassen?

Laut § 38b EStG) dienen Steuerklasse 1, Steuerklasse 2, Steuerklasse 3 und Steuerklasse 4 dazu, beim Abzug der Lohnsteuer die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers zutreffend zu berücksichtigen. Daher spricht man von Lohnsteuerklassen. 

Die Lohnsteuerklassen sind für jeden Arbeitnehmer von Bedeutung, der Steuern zahlt. Sie beeinflussen die Höhe an Steuern, die jemand zahlen muss.  In Deutschland gibt es insgesamt sechs Lohnsteuerklassen. Wieviel Steuern jemand zahlt, hängt vor allem von der jeweiligen familiären Situation ab.  

In Steuerklasse 1, Steuerklasse 2, Steuerklasse 3 und Steuerklasse 4 ist die unterschiedlich hohe Vorsorgepauschale entsprechend dem jeweiligen Arbeitslohn eingearbeitet. Darüber hinaus sind in den einzelnen Steuerklassen unterschiedliche Frei- und Pauschbeträge enthalten, zum Beispiel der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 €.

Welche Steuerklassen gibt es für Verheiratete?

Für Ehepartner besteht ein Wahlrecht zwischen der Steuerklassenkombination IV/IV oder III/V  beziehungsweise der Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktorverfahren. Bei etwa gleichem Einkommen empfiehlt sich bei den Steuerklassen die Kombination IV/IV. Bei unterschiedlichen Einkommen sollte die Steuerklassenkombination III/V oder gegebenenfalls IV/IV mit Faktor gewählt werden.

Die richtige Steuerklasse ist wichtig für das Elterngeld 
Wenn Partner eine Heirat oder Nachwuchs planen, sollte die Lohnsteuerklasse so gewählt werden, dass ein möglichst hohes Elterngeld gezahlt wird. Der Steuerklassenwechsel sollte mindestens 7 Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes vorgenommen werden.

Qualitätssicherung