Sozialversicherung A-Z

Elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM-Verfahren)

Lesedauer unter 1 Minute

Was ist das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM-Verfahren)?

Die lohnsteuerlichen Merkmale der Mitarbeitenden werden von der Finanzverwaltung in einem elektronischen System erfasst, gespeichert und auf Anforderung des Unternehmens zum Abruf elektronisch bereitgestellt (Elektronische LohnsteuerAbzugsMerkmale – ELStAM).

Wie funktioniert das ELStAM-Verfahren?

Für diesen Abruf benötigt der Arbeitgeber bestimmte Daten der Arbeitnehmenden (Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum). Um sich gegenüber der Finanzverwaltung auszuweisen, muss sich der Betrieb registrieren bzw. anmelden und dabei seine eigene Steuernummer angeben. Diese Daten werden in der ELStAM-Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) verwaltet.

Das BZSt vergibt auch für jede und jeden (unbeschränkt) Steuerpflichtige/n eine Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.), welche gegenüber dem Finanzamt als Ordnungsmerkmal zu verwenden ist. Zum Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale vgl. das BMF-Schreiben vom 8.11.2018, IV C 5 - S 2363/13/10003-02 (Aktualisierung 2020).

Weitere Informationen stehen im ELSTER-Online-Portal zur Verfügung (www.elster.de).

ELStAM-Verfahren: Ermäßigungsverfahren für das laufende Jahr

Die Grundsätze des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens (§ 39a EStG) sind auch im ELStAM-Verfahren anzuwenden. Ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das laufende Jahr kann vom 01.10. des Vorjahres bis zum 30.11. des laufenden jahres gestellt werden. Auf Antrag kann das Finanzamt den Freibetrag für eine Dauer von zwei Jahren feststellen bzw. bilden und als ELStAM bereitstellen. Die Pauschbeträge für behinderte Menschen werden auf Dauer ohne das Erfordernis eines jeweils neuen Antrags berücksichtigt.

Qualitätssicherung