Arbeitsrecht

Aushänge und Aushangpflichten

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Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Reihe von Gesetzen an geeigneter Stelle auszuhängen und auf diese Weise bekannt zu machen. Darüber hinaus gibt es auch noch einige tarifliche und betriebsverfassungsrechtliche Aushangpflichten.

Übersicht über die wichtigsten Aushangpflichten

GesetzParagrafInhalt

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

§ 12 Abs. 5 ArbGGAushang des Gesetzestextes und des § 61b ArbGG, Informationen über zuständige Beschwerdestellen

Arbeitsschutzgesetz

u. a. Arbeitsstättenrichtlinie Abschnitt 6 ASR A1.3 Aushang über Verhalten in Notfällen, eines Flucht- und Rettungsplans, Notfallnummern etc.

Arbeitszeitgesetz

§ 16 Absatz 1

Aushang des Gesetzestextes (einschließlich der für den Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge bzgl. Arbeitszeit)

Betriebsverfassungsgesetz

§ 77 Absatz 2

Auslegen der für den Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen

DGUV Vorschrift 1

§ 24 Abs. 5Aushang zu Erster Hilfe, Notfallrufnummern usw.

Jugendarbeitsschutzgesetz

§ 47, § 48

Aushang des Gesetzestextes und der Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde in Betrieben mit mindestens einem Jugendlichen (§ 47), Aushang über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen in Betrieben mit mindestens drei Jugendlichen (§ 48)

Mutterschutzgesetz

§ 26

Aushang des Gesetzestextes in Betrieben mit mehr als drei beschäftigte Frauen

Tarifvertragsgesetz

§ 8

Auslegen der für den Betrieb maßgebenden Tarifverträge

Qualitätssicherung