Arbeitsrecht

Arbeitsschutz: Rechte und Pflichten

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Was versteht man unter Arbeitsschutz?

Der Arbeitsschutz in Deutschland hat verschiedene Rechtsgrundlagen. Als Gesetze zu nennen sind insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Daneben gibt es eine Vielzahl von Verordnungen, die den Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz regeln, zum Beispiel die ArbeitsstättenV, BaustellenV, LasthandhabV, MutterschutzrichlinienV (MuSchRiV) und die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV).

Welche Pflichten hat ein Unternehmen beim Arbeitsschutz?

Das Unternehmen, das in erster Linie für den Arbeitsschutz verantwortlich ist, hat unter anderem folgende Aufgaben:

  1. Es muss die Arbeitsplätze nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen ausstatten.
  2. Es hat den Arbeitnehmer auf seine Kosten arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, wenn er dies wünscht oder wenn es in einer Verordnung vorgeschrieben ist.
  3. Es sind die erforderlichen Mittel zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes bereitzustellen, wie spezielle Schutzanzüge oder Bildschirmbrillen.
  4. Es besteht die Verpflichtung, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln (Gefährdungsbeurteilung) und geeignete Maßnahmen festzulegen.
  5. Die Gefährdungen und zu treffende Maßnahmen sind zu dokumentieren. Einzelheiten enthalten die einschlägigen Verordnungen.
  6. Das Unternehmen hat die Kosten des Arbeitsschutzes zu tragen.
  7. Das Unternehmen hat eine Reihe von Unterrichtungs- und Unterweisungspflichten, die in den einzelnen Verordnungen konkretisiert werden.

Welche Pflichten haben Arbeitnehmer beim Arbeitsschutz?

Aber auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Mitwirkungspflichten, deren Umfang sich nach ihren Möglichkeiten richtet. Auf der anderen Seite haben sie auch ein Vorschlagsrecht und können sich bei den zuständigen Stellen beschweren, wenn der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Dies gilt zum Beispiel auch, wenn das Unternehmen seiner Verpflichtung zum Nichtraucherschutz nicht nachkommt. Bei besonderer Gefahr können Beschäftigte sogar ihren Arbeitsplatz verlassen, ohne deswegen Nachteile befürchten zu müssen.

Arbeitsschutz: Aufgaben der Gewerbeaufsicht

In den meisten Bundesländern haben die Gewerbeaufsichtsämter (Amtsbezeichnung variiert) die Aufgabe, die Betriebe zu kontrollieren, ob sie die Anforderungen an gesunde Arbeitsplätze erfüllen. Sie haben diese aber auch in Arbeitsschutzangelegenheiten zu beraten. Anders als die Berufsgenossenschaften werden sie branchenübergreifend in einem bestimmten örtlichen Gebiet tätig.

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