Beitragssätze bei der Barmer

Bei der Barmer profitieren Sie von einem erstklassigen Versicherungsschutz, hochwertiger medizinischer Versorgung und Leistungen, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Die BARMER ist laut FOCUS MONEY (Ausgabe 49/2023) „Krankenkasse des Jahres“ und führt das Ranking von 25 gesetzlichen Krankenkassen an. 

Krankenkassenbeiträge: Das sind Ihre Konditionen bei der Barmer in 2024

Rechnen Sie mit dem Beitragsrechner ganz einfach Ihren individuellen Beitrag aus. Und mit dem Vorteilsrechner erfahren Sie, wieviel Geld Sie mit Extra-Leistungen der Barmer sparen.

Ihre Einnahmen entscheiden darüber, wie hoch Ihr Anteil an der gesetzlichen Krankenversicherung und an der Pflegeversicherung ist. Sie zahlen einen bestimmten Prozentsatz Ihres Bruttogehalts. Das macht die Krankenkassenbeiträge solidarisch: Wer weniger verdient, bezahlt weniger. Wer mehr verdient, bezahlt mehr – bis zur sogenannten Bemessungsgrenze. Dabei spielt es keine Rolle, wie alt Sie sind oder wie Ihre gesundheitliche Verfassung ist.

Bei einem allgemeinen Beitragssatz zahlen Sie als Krankenkassenbeitrag bei der Barmer monatlich 16,79 Prozent Ihres Bruttogehalts.  Sind Sie Arbeitnehmer, übernimmt Ihr Arbeitgeber die Hälfte davon.

Beitragssätze zur Pflege-, Renten- und ArbeitslosenversicherungBeitragssatz Arbeitgeberanteil
Allgemeiner Beitragssatz 14,6 % 7,3 % 
Ermäßigter Beitragssatz 14,0 % 7,0 % 
Kassenindividueller Zusatzbeitrag 2,19 % 1,095 % 
Pflegeversicherung2,4 bis 4,0 %*0,7 bis 2,3 %*
Rentenversicherung18,6 %9,3 % 
Arbeitslosenversicherung2,6 %1,3 % 

 

*Die Beiträge zur Pflegeversicherung hängen von der Anzahl und dem Alter der Kinder ab. 

Sie sind selten krank und brauchen die Leistungen Ihrer Krankenkasse so gut wie nie? Dann können Sie die Kosten für Ihre Krankenkasse reduzieren: Mit unseren Geld-zurück-Tarifen erhalten Sie entweder einen Teil Ihres Beitrags zurück oder sparen, wenn Sie für manche Leistungen selbst aufkommen. 

FreiberuflerSelbstständige und unständig Beschäftigte haben die Wahl, wenn es um ihr Krankengeld geht.

Ihre Krankenversicherung für jede Lebensphase

So einfach können Sie die Krankenkasse wechseln:

Häufige Fragen und Antworten zu Ihren Beiträgen

Ja, Sie können die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer absetzen. Alles Wissenswerte zu Ihrer Steuererklärung.

Anders als viele Menschen glauben, bezahlen Versicherte mit ihren Beiträgen nicht ihre Krankenkasse – jedenfalls nicht direkt. Stattdessen fließen die Beiträge von allen Mitgliedern aller gesetzlichen Kassen in einen großen Topf, den sogenannten „Gesundheitsfonds“. Auch die Beiträge von Arbeitgebern, Rentenversicherungsträgern sowie sonstigen Stellen fließen in den Gesundheitsfond. Hinzu kommt außerdem ein Bundeszuschuss, der aus Steuergeldern ebenfalls an den Gesundheitsfond gezahlt wird.

So ist sichergestellt, dass jede Krankenkasse ausreichende finanzielle Mittel besitzt, um ihre Mitglieder zu versorgen – unabhängig davon, wie gut diese verdienen oder wie gesund sie sind.

Als Unternehmer möchten Sie wissen, wie hoch die Sozialabgaben für Ihre Beschäftigten sind. Wir geben Ihnen einen Überblick über alle relevanten Informationen wie Beitragssätze, Rechengrößen und Sachbezugswerte.
Der Deutsche Bundestag hat am 25. April 2024 das EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz beschlossen. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt demnach ab Juli 2024 einen Zuschlag zu rund drei Millionen Renten. Den pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Die Zahlung erfolgt automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. 

Die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags erfolgt in zwei Stufen:

Erste Stufe: Ab Juli 2024 wird ein vereinfachter Zuschlag gezahlt. Die Überweisung erfolgt jeweils Mitte des Monats getrennt von der laufenden Rente.

Hinweis: Die Krankenkassen werden über den gewährten Zuschlag im Juli 2024 nicht informiert. Liegt Ihnen Ihr Bescheid bereits vor? Für eine zeitnahe Berücksichtigung bitten wir Sie um Übersendung Ihres Bescheids.

Zweite Stufe: Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag durch die Deutsche Rentenversicherung gezahlt und den Krankenkassen mitgeteilt. Die Überweisung erfolgt dann zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe. 

Informationen zum neuen Gesetz finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gern telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch in unseren Geschäftsstellen vor Ort.

So sparen Sie als Barmer-Mitglied bares Geld