Wechsel von der PKV in die GKV
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Ihr Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

Vorteile der GKV

Einkommensabhängige Beiträge:
Die Beitragshöhe basiert auf Ihrem Einkommen, nicht auf Ihrem Gesundheitszustand oder Alter.
Ein Beitrag für alle:
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaften und Kinder beitragsfrei mitversichern.
Individuelle erweiterbare Leistungen:
Das bestehende Leistungsangebot kann durch Zusatzversicherungen bequem erweitert werden. 
Fit bleiben und Geld zurückerhalten:
Mit dem Barmer Bonusprogramm Prämien von bis zu 150 Euro pro Jahr erhalten.
Mitglied werden
Zwei junge Studenten sitzen gemeinsam auf der Couch und entspannen.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Treffen Sie die richtige Entscheidung für Ihre Gesundheit

In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet: Sie müssen entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in der privaten Krankenversicherung (PKV) oder einem Sondersystem (zum Beispiel freie Heilfürsorge) versichert sein. Ob Sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern können, hängt von Ihrer beruflichen Tätigkeit und Ihrem Einkommen ab.

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie zur Mitgliedschaft in der GKV verpflichtet, wenn Ihr Bruttoeinkommen über 538 Euro monatlich und unter der Versicherungspflichtgrenze, auch bekannt als Jahresarbeitsentgeltgrenze, liegt. Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich außerdem für Studierende, Auszubildende, Rentner und bestimmte andere Gruppen.

Falls Sie nicht zu diesen Personengruppen gehören oder Ihr jährliches Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, besteht Wahlfreiheit: Sie können sich für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV entscheiden oder eine private Versicherung wählen. Diese Wahlfreiheit gilt auch für Selbstständige, Beamte und Zeitsoldaten.

Von der PKV in die GKV wechseln nach Lebenslage

Studierende

Wechseln Sie zum Studienbeginn in die gesetzliche Krankenversicherung – wir unterstützen Sie dabei 

Beschäftigte in Elternzeit

Sicherheit für Sie und Ihre Familie – natürlich mit der BARMER. Wechseln Sie jetzt 

Selbstständige

Wechsel von der PKV in die GKV für Selbstständige: Das müssen Sie wissen 

Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung: Das müssen Sie wissen

Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung sollte gut überlegt sein, denn ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dies ist der Fall, wenn sich Ihre Lebens- oder Einkommensverhältnisse derart ändern, dass für Sie erstmalig oder erneut die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung greift.

Von der PKV in die GKV wechseln: Das geht beispielsweise:

  • zu Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung
  • beim Eintritt ins Berufsleben, beispielsweise nach dem Studium
  • beim Wechsel in ein Angestelltenverhältnis nach der Selbstständigkeit oder dem Beamtentum
  • wenn sich Ihre Beschäftigung so verändert, dass Ihr Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt, beispielsweise bei reduziertem Beschäftigungsumfang während einer Elternzeit

Gut zu wissen: Erfüllen Sie eine dieser Voraussetzungen, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht bei Ihrer PKV zu – unabhängig von der Vertragslaufzeit.

Einschränkungen für Personen ab 55 Jahren

Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind und in den vergangenen fünf Jahren nicht gesetzlich krankenversichert waren und davon mehr als zweieinhalb Jahre versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig waren, ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich.

Wechsel von der PKV in die GKV für Studenten

Sie beginnen ein Studium oder haben Ihr Studium gerade abgeschlossen? Dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, um von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln und sich die finanziellen Vorteile zu sichern. Erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um den Wechsel erfolgreich zu vollziehen.

Diese Voraussetzungen gelten für Studierende beim Wechsel in die GKV

  • Sie beginnen ein Studium und haben das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet oder
  • Sie haben Ihr Studium kürzlich abgeschlossen und beginnen ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Gut zu wissen: Alle wichtigen Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung während des Studiums.

Die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende

  • Günstig studentisch versichert: Sparen Sie Geld mit dem vergünstigten Tarif der studentischen Krankenversicherung (KVdS)
  • Barmer-App: Sparen Sie Papier, Zeit und Nerven und erledigen Sie alles rund um Ihre Krankenversicherung digital
  • Wohnzimmer statt Wartezimmer: Mit dem Teledoktor per Video zum Arzt und bei Bedarf gleich eine Krankschreibung oder ein eRezept erhalten

Der Wechsel von der PKV in die GKV für Studis: So einfach geht’s

  1. Immatrikulation: Mit Ihrer Immatrikulation treten Sie in die Versicherungspflicht ein und können Ihre PKV kündigen.
  2. Kündigung einreichen: Senden Sie Ihre schriftliche Kündigung zusammen mit der Semesterbescheinigung an Ihre private Krankenversicherung.
  3. Mitglied werden: Melden Sie sich bei der gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl an, zum Beispiel bei der Barmer
  4. Nachweis senden: Innerhalb von zwei Monaten nach Ihrem Kündigungsdatum müssen Sie Ihrer PKV einen Nachweis über den neuen Versicherungsstatus zukommen lassen.

Tipp: Die Kündigung Ihrer PKV kann bis zu drei Monate rückwirkend erfolgen. Das gibt Ihnen genügend Zeit, alle Formalitäten zu klären.

Nach dem Studium: Die gleichen Schritte gelten, wenn Sie nach dem Studium in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten. Kündigen Sie Ihre private Krankenversicherung fristgerecht nach der Exmatrikulation und legen Sie statt der Semesterbescheinigung einen Nachweis über Ihr neues Arbeitsverhältnis vor. Als Barmer Mitglied profitieren Sie dann von Bonusprogrammen und praktischen digitalen Services.

Studentin steht mit Rucksack und Buch auf dem Unicampus

In der GKV sind Sie mit dem vergünstigten Studententarif gut abgesichert und können sich voll und ganz auf Ihr Studium konzentrieren.

FAQs zum Wechsel in die GKV

Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse hat viele Vorteile. Geringfügig verdienende Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder können beispielsweise über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Studierende sparen so bis zum 25. Lebensjahr eigene Beiträge. Ein früher Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung lohnt sich vor allem im Alter, wenn der Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung wegfällt und Krankheiten zunehmen. Rentnerinnen und Rentner sparen durch geringere Beiträge in der GKV Gesundheitskosten ein und sind trotzdem rundum abgesichert. Ein weiterer großer Vorteil: Mitglieder der GKV müssen anders als PKV-Versicherte bei Behandlungskosten nicht in Vorleistung gehen.
Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich, wenn durch veränderte Lebensumstände die gesetzliche Krankenversicherungspflicht einsetzt. Dies ist zu Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung, zu Beginn eines versicherungspflichtigen Angestelltenverhältnisses und bei reduziertem Beschäftigungsumfang, beispielsweise während einer Elternzeit, der Fall. Für Arbeitnehmende gilt: Solange Ihr Verdienst über 538 Euro brutto im Monat (Minijob) und unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, sind sie gesetzlich versicherungspflichtig.
Grundsätzlich ist ein Wechsel von der PKV in die GKV ab 55 Jahren nicht mehr möglich. Für Gutverdienende, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, Beamtinnen und Beamte sowie Selbstständige, die während ihrer Erwerbstätigkeit durchgängig privat versichert waren, heißt das: Sie müssen im Alter privat versichert bleiben.
Das Gesetz sieht nur in absoluten Ausnahmefällen einen Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ab 55 Jahren vor – selbst wenn privat Versicherte für die letzten Arbeitsjahre in ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis starten. Ein Wechsel ist möglich, wenn Versicherte über 55 Jahren nachweisen können, dass sie in den vergangenen fünf Jahren mindestens einen Tag gesetzlich versichert waren oder nicht mehr als die Hälfte versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig gewesen sind. Ist die Ehepartnerin oder der Ehepartner oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner gesetzlich versichert, ist ein Wechsel über die Familienversicherung möglich. Allerdings nur, wenn das eigene Einkommen die Grenze für die Familienversicherung nicht überschreitet.
Nein, ein Wechsel von der PKV-private Krankenversicherung in die GKV ist für Rentnerinnen und Rentner nicht mehr möglich.
Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist im Rahmen Ihrer Beamtentätigkeit leider nicht möglich. Um in die GKV wechseln zu können, müssen Sie Ihr Beamtentum aufgeben und in ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis wechseln.
Sind Sie bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung und starten eine Laufbahn als Beamtin oder Beamter, können Sie einfach in eine freiwillige Versicherung wechseln.

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