In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet: Sie müssen entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in der privaten Krankenversicherung (PKV) oder einem Sondersystem (zum Beispiel freie Heilfürsorge) versichert sein. Ob Sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern können, hängt von Ihrer beruflichen Tätigkeit und Ihrem Einkommen ab.
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie zur Mitgliedschaft in der GKV verpflichtet, wenn Ihr Bruttoeinkommen über 538 Euro monatlich und unter der Versicherungspflichtgrenze, auch bekannt als Jahresarbeitsentgeltgrenze, liegt. Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich außerdem für Studierende, Auszubildende, Rentner und bestimmte andere Gruppen.
Falls Sie nicht zu diesen Personengruppen gehören oder Ihr jährliches Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, besteht Wahlfreiheit: Sie können sich für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV entscheiden oder eine private Versicherung wählen. Diese Wahlfreiheit gilt auch für Selbstständige, Beamte und Zeitsoldaten.
Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung sollte gut überlegt sein, denn ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dies ist der Fall, wenn sich Ihre Lebens- oder Einkommensverhältnisse derart ändern, dass für Sie erstmalig oder erneut die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung greift.
Von der PKV in die GKV wechseln: Das geht beispielsweise:
Gut zu wissen: Erfüllen Sie eine dieser Voraussetzungen, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht bei Ihrer PKV zu – unabhängig von der Vertragslaufzeit.
Einschränkungen für Personen ab 55 Jahren
Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind und in den vergangenen fünf Jahren nicht gesetzlich krankenversichert waren und davon mehr als zweieinhalb Jahre versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig waren, ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich.
Sie beginnen ein Studium oder haben Ihr Studium gerade abgeschlossen? Dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, um von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln und sich die finanziellen Vorteile zu sichern. Erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um den Wechsel erfolgreich zu vollziehen.
Gut zu wissen: Alle wichtigen Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung während des Studiums.
Tipp: Die Kündigung Ihrer PKV kann bis zu drei Monate rückwirkend erfolgen. Das gibt Ihnen genügend Zeit, alle Formalitäten zu klären.
Nach dem Studium: Die gleichen Schritte gelten, wenn Sie nach dem Studium in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten. Kündigen Sie Ihre private Krankenversicherung fristgerecht nach der Exmatrikulation und legen Sie statt der Semesterbescheinigung einen Nachweis über Ihr neues Arbeitsverhältnis vor. Als Barmer Mitglied profitieren Sie dann von Bonusprogrammen und praktischen digitalen Services.
Sie erwarten Nachwuchs? Starten Sie unbesorgt in den neuen Lebensabschnitt und genießen Sie als Barmer Mitglied beste Gesundheitsleistungen zu fairen Preisen für Sie und Ihre ganze Familie.
Die Möglichkeit zum Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist gegeben, wenn
Gut zu wissen: Selbst, wenn Ihr Arbeitsentgelt nach der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, bleibt die Versicherung in der GKV möglich. Sie wechseln dann in die freiwillige Krankenversicherung
Sie sind selbstständig und wollen von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln? Dies ist im Rahmen Ihrer hauptberuflichen Selbstständigkeit leider nicht möglich.
Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist nur zum Tag der Rentenantragstellung möglich, und auch nur dann, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens mindestens zu 90 Prozent gesetzlich versichert waren. Für bereits bestehende Rentner, die durchgehend privat versichert waren, besteht keine Möglichkeit zum Wechsel in die GKV.
Die Vorteile eines Wechsels: geringere Kosten bei altersbedingten Erkrankungen und kein Stress mit Abrechnungen und Anträgen.