Sie sind bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. familienversichert oder in der Krankenversicherung für Studierende) und starten eine Laufbahn als Beamtin oder Beamter? Dann können Sie einfach in eine freiwillige Versicherung wechseln. Ihr Vorteil dabei: In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie die volle Kontrolle über Ihre monatlichen Gesundheitsausgaben – unabhängig vom Alter oder eventueller (Vor-)Erkrankungen. Das liegt an einem festgelegten, solidarischen Beitragssatz, der nur bis zu einem Einkommen in Höhe von 5.175 Euro erhoben wird.
Sind Sie als Landesbeamter oder -beamtin in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen oder Thüringen beschäftigt? Dort haben Sie außerdem die Möglichkeit, statt der individuellen die pauschale Beihilfe zu wählen. Ihr Dienstherr übernimmt dann 50 Prozent Ihres Beitrags für die gesetzliche Krankenversicherung bei der Barmer.
Der Beitragssatz für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV) liegt bei der Barmer bei 16,19 Prozent (ohne Krankengeldanspruch) bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 5.175 Euro im Monat.
Als Landesbeamter oder -beamtin in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen oder Thüringen kann Ihr Dienstherr die Hälfte Ihres individuellen Krankenversicherungsbeitrags übernehmen, wenn Sie sich für die pauschale Beihilfe entschieden haben.
Hierzu ein Beispiel:
Ihr Aufwand für die Krankenversicherung beträgt somit 242,85 Euro.
Beihilfeergänzungstarife werden in der PKV auch als Restkostenversicherung bezeichnet. Dabei deckt die Privatversicherung die Kosten ab, die ein Dienstherr mit der Beihilfe nicht übernimmt. In der Regel sind dies 30 Prozent der Ausgaben für den Krankenversicherungsschutz. Für eine solche Restkostenversicherung müssen Sie einer Gesundheitsprüfung zustimmen, die dann Grundlage für die Berechnung Ihrer monatlichen Prämie bei dem privatwirtschaftlichen Versicherer ist. Bei der Restkostenversicherung kommt es auf die Versicherungsbedingungen im Detail an – es gilt, was im jeweiligen Vertrag vereinbart ist.
Im Unterschied dazu ist die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung immer eine Krankenvollversicherung, die keine Gesundheitsprüfung verlangt und deren Beiträge immer an die Einkünfte gebunden sind. Außerdem gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze, die vor Überforderung schützt. Verringern sich Ihre Einkünfte, zum Beispiel beim Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand, dann verringert sich auch Ihr Beitrag.
Zwischen der privaten (PKV) und gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es deutliche Unterschiede:
Die private Krankenversicherung (PKV) beruht auf einem privatwirtschaftlichen und gewinnorientierten Prinzip. Für Ihre Absicherung zahlen Sie monatliche Prämien, die insbesondere im Alter stark ansteigen können – je nachdem, wie hoch Ihre Gesundheitsausgaben sind. Zudem werden bis zu 30 Prozent aller Kosten für Leistungen und Behandlungen nicht übernommen. Auch ein Wechsel innerhalb der PKV ist schwierig und häufig mit finanziellen Nachteilen verknüpft. Außerdem wichtig zu wissen: Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist nur noch möglich, wenn das Beamtenverhältnis endet und wieder Krankenversicherungspflicht eintritt. Ab dem Alter von 55 Jahren ist selbst dann ein Wechsel nicht mehr möglich.
Innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) können Beamte und Beamtinnen jederzeit wechseln und haben damit eindeutig mehr Flexibilität und Entscheidungshoheit. Anders als in der PKV gibt es in der GKV keine Gesundheitsprüfung. Die Versicherungsbeiträge sind außerdem nur von Ihren Einkünften abhängig, nicht von Faktoren wie einer (Vor-)Erkrankung oder dem Alter. Zusätzlich genießen Sie automatisch von neuen Leistungen im GKV-Katalog wie Medikamenten, Therapien und Operationen.
Die Entscheidung, ob privat oder gesetzlich versichert, sollte beim Berufsstart gut überlegt werden, weil die Rückkehr aus der PKV in die GKV später häufig nicht mehr möglich ist, ohne den Beamtenstatus aufzugeben. Ab 55 Jahren ist ein Wechsel von der PKV in die GKV überhaupt nicht mehr möglich.
Sollten die Prämien für die private Versicherung also im Alter oder aufgrund einer (chronischen) Erkrankung steigen, gibt es häufig keine Möglichkeit, die PKV zu kündigen. Die GKV als Krankenvollversicherung ohne Gesundheitsprüfung setzt dagegen auf eine solidarische Finanzierung, die sich an Einkünften orientiert und auch für die Zukunft verlässliche Tarife und transparente Kosten garantiert.