Ein Mann sitzt auf einem Sofa und informiert sich per Tablet zum Thema Zusatzbeiträgen bei Krankenkassen.
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Zusatzbeitrag Krankenkassen: Höhe & Regelungen

Lesedauer unter 3 Minuten

Der Beitragssatz Ihrer Krankenkasse setzt sich aus dem allgemeinen gesetzlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Wie hoch dieser ist, wer ihn zahlt und welche Bedeutung er hat, erklären wir hier – einfach und transparent.

Zusatzbeiträge: Allgemeine Informationen

Die Mitgliedsbeiträge der Versicherten gehen nicht direkt an die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), sondern in einen allgemeinen Gesundheitsfonds. Aus diesem werden die Gelder nach Bedarf an die Kassen verteilt. Krankenkassen dürfen einen Zusatzbeitrag erheben, sofern die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen. 

Ausgangswert für die Berechnung der Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung sind die beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten. Als Beitrag wird ein bestimmter Prozentsatz (Beitragssatz) dieser Einnahmen erhoben.

Wie hoch ist der Zusatzbeitragssatz gesetzlicher Krankenkassen?

Es gibt für Krankenkassen keine gesetzlichen Vorgaben, wie hoch der Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte ausfallen darf. Dennoch gibt es gewisse Regeln: Eine gesetzliche Krankenversicherung darf erst einen Zusatzbeitrag er- oder anheben, wenn ihre Finanzreserven aufgebraucht sind. Außerdem müssen sich gesetzliche Krankenkassen die Erhöhung von einer Aufsichtsbehörde genehmigen lassen.

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Warum gibt es den Zusatzbeitrag der Krankenkassen?

Es gibt einen gesetzlichen Rahmen an Leistungen, den alle gesetzlichen Krankenversicherungen anbieten müssen. Darüber hinaus haben Krankenkassen aber Spielraum: Viele Kassen bieten ihren Mitgliedern mehr Leistungen an als gesetzlich vorgeschrieben. Damit Kassen die Kosten decken können, erheben fast alle gesetzlichen Krankenversicherungen einen Zusatzbeitrag für ihre Versicherten. Politisch bringt dieser Zusatzbeitragssatz einen weiteren Vorteil: Durch ihn stehen die Krankenkassen trotz einheitlichem Beitragssatz im Wettbewerb.

Krankenkassen-Zusatzbeiträge: FAQ mit weiteren Infos

 

 

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