Rund neun Millionen Versicherte schenken der Barmer ihr Vertrauen und schätzen unseren erstklassigen Kundenservice und viele exklusive Vorteile, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Bleiben Sie Teil einer starken Solidargemeinschaft. Das ist für Versicherte gerade in Krisenzeiten die beste Grundlage für einen hochwertigen Versicherungsschutz.
Fristen, schriftliche Kündigung, außerordentliche Kündigung und mehr: Wissenswertes zum Thema Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung für Versicherte für Sie zusammengefasst
Ein Kündigungsschreiben ist nicht notwendig, wenn Sie bei der Barmer kündigen und zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln möchten. Anstatt eines Kündigungsschreibens setzen Sie sich also in Verbindung mit der Krankenkasse, zu der Sie wechseln möchten. Dort beantragen Sie die Mitgliedschaft. Diese Krankenkasse setzt sich mit der Barmer zwecks Ihrer Kündigung in Verbindung, wenn Ihre Unterlagen geprüft wurden.
Ändert sich nichts in Ihrem Versicherungsverhältnis, kann die Mitgliedschaft bei Ihrer neuen Krankenkasse nach Ablauf des übernächsten Monats beginnen. Was heißt das? Sie wählen Ihre neue Krankenkasse beispielsweise im Monat Januar und kündigen im gleichen Monat. Dann endet die Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Krankenkasse zum 31. März. Gegebenenfalls ist zunächst eine Bindungsfrist von zwölf Monaten einzuhalten. Gerne prüfen wir für Sie, ob das bei Ihrer Versicherung der Fall ist. Wenn Ihre bisherige Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt bzw. den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Wichtig zudem: Bei einer Änderung im Versicherungsverhältnis (z. B. bei einem Arbeitgeberwechsel) können Sie künftig sofort, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und Mitglied einer neuen Krankenkasse werden. Hierfür benötigt Ihre neue Krankenkasse eine Wahlerklärung innerhalb von zwei Wochen ab Beschäftigungsbeginn.