Abgeschlossen und in Kraft getreten
Termine Gesetzgebung
29.11.2019 | Inkrafttreten |
08.11.2019 | 2. Durchgang Bundesrat |
24.10.2019 | 2./3. Lesung Bundestag |
21.10.2019 | Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales |
26.09.2019 | 1. Lesung Bundestag |
20.09.2019 | 1. Durchgang Bundesrat |
19.06.2019 | Kabinettsbeschluss |
04.06.2019 | Referentenentwurf |
Wesentliche Inhalte des Gesetzes
- Umsetzung von Maßnahmen, die im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege vereinbart wurden
- Möglichkeit, Tarifverträge per Rechtsverordnung auf gesamte Branche auszuweiten
- Einrichtung einer ständigen Kommission zur Festlegung von Mindestlöhnen und Arbeitsbedingungen
So positioniert sich die Barmer
Mit dem „Gesetz für bessere Löhne in der Pflege“ (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) werden erste Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) umgesetzt. Diese wurden am 04.06.2019 vorgestellt. Die Ergebnisse der KAP beinhalten unter anderem Ideen für eine bessere Ausbildung und Qualifizierung von Pflegekräften, das Anwerben von Fachkräften aus dem Ausland sowie für innovative Digitalisierungsansätze in der Pflege.
Mit dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz soll das Arbeitnehmer-Entsendegesetz modifiziert werden. Ziel ist es, einen Tarifvertrag auf die gesamte Pflegebranche auszuweiten. Darüber hinaus soll die Mindestlohnkommission künftig ein ständiges Gremium werden. Die Kommission kann zukünftig differenzierte Mindestentgeltsätze empfehlen, je nach Art der Tätigkeit oder der Qualifikation der Arbeitnehmer, etwa für Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte.
Position der Barmer:
Die im Gesetzentwurf vorgesehene höhere Vergütung in der Altenpflege kann dazu beitragen, den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Damit verbunden ist jedoch ein enormer Kostenanstieg für die gesetzliche Pflegeversicherung und die Beitragszahler. Um die Bewohner von Pflegeheimen vor weiter steigenden Kosten zu schützen, sollten die Länder stärker ihrer Investitionsverantwortung nachkommen. Zur Begrenzung der Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen sollten die Leistungen der Pflegeversicherung künftig dynamisiert werden.