Aktuelle Gesetzgebung

Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser

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Abgeschlossen und in Kraft getreten

Termine Gesetzgebung



09.04.2021Inkrafttreten
15.03.2021Referentenentwurf


Wesentliche Inhalte der Verordnung

  • Verlängerung der Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser und Rehaeinrichtungen bis 31.05.2021, Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser wird angepasst
  • Regelungen für einen Ganzjahreserlösausgleich: Erlösrückgänge im Jahr 2021 gegenüber 2019, die Krankenhäuser aufgrund Coronavirus-SARS-CoV-2 entstanden sind, können durch krankenhausindividuelle Verhandlungen der Vertragsparteien vor Ort anteilig ausgeglichen werden. Auch krankenhausindividueller Ausgleich von Erlösanstiegen im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2019 möglich, wenn Erlösanstiege auf den Erhalt von Ausgleichszahlungen zurückzuführen sind.
  • Krankenhaus kann beim Land unterjährige Abschlagszahlungen für Erlösausgleich beantragen
  • Zahlungsfrist von fünf Tagen für Krankenhausabrechnungen wird bis 31.12.2021 verlängert 

So positioniert sich die Barmer


Gesetzgebung 19. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl) :