Aktuelle Gesetzgebung

Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)

Lesedauer unter 2 Minuten

Abgeschlossen und in Kraft getreten

Termine Gesetzgebung

01.03.2020Inkrafttreten
20.12.20192. Durchgang Bundesrat
14.11.20192./3. Lesung Bundestag
23.10.2019Anhörung im Gesundheitsausschuss
18.10.20191. Lesung Bundestag
20.09.20191. Durchgang Bundesrat
17.07.2019Kabinettsbeschluss
12.06.2019Verbändeanhörung Bundesministerium für Gesundheit
05.05.2019Referentenentwurf

 Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Masernimpfpflicht für Betreute in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kita, Schulen), dort tätiges Personal sowie für Fachpersonal in medizinischen Einrichtungen
  • Aufnahme/Verbleib in Kitas abhängig von ausreichendem Impfschutz, für bereits aufgenommene Kita-/Schulkinder müssen ärztliche Nachweise bis 31.07.2021 vorgelegt werden
  • Regionale Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung in Apotheken

So positioniert sich die Barmer

 

Gesetzgebung 19. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl) :