Aktuelle Gesetzgebung

Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende

Lesedauer unter 3 Minuten

Abgeschlossen und in Kraft getreten

Termine Gesetzgebung

01.04.2019Inkrafttreten
15.03.20192. Durchgang Bundesrat
14.02.20192./3. Lesung Bundestag
30.01.2019Anhörung im Gesundheitsausschuss
17.01.20191. Lesung Bundestag
14.12.20181. Durchgang Bundesrat
31.10.2018Kabinettsbeschluss
10.10.2018Verbändeanhörung
31.08.2018Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken wird gestärkt
  • Transplantationsbeauftragte bekommen mehr Zeit für ihre Aufgaben
  • Entnahmekrankenhäuser werden für den gesamten Prozessablauf einer Organspende besser vergütet
  • Kleinere Entnahmekliniken werden durch qualifizierte Ärzte unterstützt
  • Flächendeckendes Berichtssystem zur Qualitätssicherung bei Spendererkennung und Spendermeldung

So positioniert sich die Barmer

Gesetzgebung 19. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl) :