Aktuelle Gesetzgebung

Drittes Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz – BEG III)

Lesedauer unter 2 Minuten

Abgeschlossen und in Kraft getreten

Termine Gesetzgebung 

01.01.2020Inkrafttreten (01.01.2022 Regelungen zum elektronischen Datenaustauschverfahren)
08.11.20192. Durchgang Bundesrat
24.10.20192./3. Lesung Bundestag
21.10.2019Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie
17.10.20191. Lesung Bundestag
11.10.20191. Durchgang Bundesrat
18.09.2019Kabinettsbeschluss
09.09.2019Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Einführung eines elektronischen Meldeverfahrens zu Arbeitsunfähigkeits- und Vorerkrankungszeiten zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern („elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“) ab 2022
  • Erhöhung des Steuerfreibetrags nach § 3 Nummer 34 EStG für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention von 500 auf 600 Euro je Arbeitnehmer

So positioniert sich die Barmer

Gesetzgebung 19. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl) :