Aktuelle Gesetzgebung

COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung

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Verordnung zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte, der Heilmittelerbringer und der Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen sowie zur Pflegehilfsmittelversorgung


Abgeschlossen und in Kraft getreten

Termine Gesetzgebung

05.05.2020Inkrafttreten
06.04.2020Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte der Verordnung

  • Auszuzahlende Gesamtvergütung Zahnärzte für 2020 auf 90 % des Niveaus 2019 festgeschrieben
  • Einmalige Ausgleichszahlung Leistungserbringer Heilmittel für drei Monate (40 % der Vergütung im Q4/2019)
  • Erstattung 60 % Einnahmeausfälle für Einrichtungen Mutter-Vater-Kind-Kuren – Finanzierung aus der Liqiuditätsreserve
  • Befristete Erhöhung der Monatspauschale für zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel

So positioniert sich die Barmer


Gesetzgebung 19. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl) :