Aktuelle Gesetzgebung

Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG)

Lesedauer unter 7 Minuten

Abgeschlossen und in Kraft getreten

Termine Gesetzgebung

29.10.2020Inkrafttreten
09.10.2020Abschluss Bundesrat
18.09.20202./3. Lesung Bundestag
10.09.20201. Lesung Bundestag
02.09.2020Kabinettsbeschluss
06.08.2020Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Umsetzung des beschlossenen Konjunkturpaketes (Juni 2020) zur besseren investiven Ausstattung der Krankenhäuser
  • Einrichtung eines Krankenhauszukunftsfonds, Finanzierung: 3 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt (Liquiditätsreserve) plus bis zu 1,3 Mrd. Euro zahlbar von den Ländern oder Krankenhausträgern
  • Nachweis über zweckentsprechende Fördermittel notwendig
  • Förderschwerpunkte: Anpassung der technischen und informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahmen, Ausbau digitaler Infrastruktur zur besseren internen und sektorenübergreifenden Versorgung, IT-Sicherheit (mindestens 15 Prozent der Fördersumme), gezielte Entwicklung und Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen
  • Fortführung und Anpassung des Krankenhausstrukturfonds
  • Regelungen zum Erlösausgleich für Krankenhäuser durch die Corona-Pandemie

So positioniert sich die Barmer


Gesetzgebung 19. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl) :