Aktuelle Gesetzgebung

Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG)

Lesedauer unter 2 Minuten

Abgeschlossen und in Kraft getreten

Termine Gesetzgebung 

01.01.2020Inkrafttreten
20.12.20192. Durchgang Bundesrat
12.12.20192./3. Lesung Bundestag
09.12.2019Anhörung im Gesundheitsausschuss
29.11.20191. Durchgang Bundesrat
18.11.2019Kabinettsbeschluss
11.11.2019Kabinettsentwurf

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung für Empfänger von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
  • Jährliche Mindereinnahmen der GKV ab 2020 von 1,2 Milliarden Euro
  • Absenken der Mindestreserve des Gesundheitsfonds von 25 % auf 20 % einer Monatsausgabe

So positioniert sich die Barmer

Gesetzgebung 19. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl) :