Aktuelle Gesetzgebung

Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG)

Lesedauer unter 8 Minuten

Abgeschlossen und in Kraft getreten

Termine Gesetzgebung



20.07.2021Inkrafttreten
25.06.2021 2. Durchgang Bundesrat
11.06.20212./3. Lesung Bundestag
07.06.2021Anhörung im Gesundheitsausschuss
12.04.2021Anhörung im Gesundheitsausschuss
26.02.20211. Lesung Bundestag
12.02.20211. Durchgang Bundesrat
16.12.2020Kabinettsbeschluss
23.10.2020Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Verschärfung von Mindestmengenregelungen im Krankenhaus, Ausnahmen nur noch im Einvernehmen mit den Krankenkassen
  • Stärkung von Qualitätsverträgen zwischen Kassen und Krankenhäusern
  • Neuregelungen zum Pflegebudget bei der Personalbemessung und den Pflegpersonaluntergrenzen
  • Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung aus dem TSVG
  • Folgegutachten Morbi-RSA zu Auslandsversicherten und Krankengeld
  • Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante Notfallversorgung im Krankenhaus
  • Einschränkung der Datenerhebung der Krankenkassen bei Arbeitsunfähigkeit
  • Bundesweite Modellvorhaben zur Genomsequenzierung bei seltenen Erkrankungen
  • Ergänzender Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds (7 Mrd. Euro für 2022), kann per Rechtsverordnung  mit Zustimmung des Bundestag bis Jahresende erhöht werden 
  • Reform der Pflegeversicherung: unter anderem Anhebung Beitragssatz SPV Kinderlose, Bund übernimmt Rentensicherungsbeiträge für Pflegende, gestaffelte Begrenzung der Eigenanteile für stationär Pflegebedürftige, pauschale Beteiligung der GKV an Kosten für medizinische Behandlungspflege

So positioniert sich die Barmer


Gesetzgebung 19. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl) :