Aktuelle Gesetzgebung

Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Lesedauer unter 3 Minuten

Abgeschlossen und in Kraft getreten

Termine Gesetzgebung

19.11.2020Inkrafttreten
18.11.20202./3. Lesung Bundestag und Abschluss Bundesrat
12.11.2020Anhörung Gesundheitsausschuss
06.11.20201. Lesung Bundestag
06.11.20201. Durchgang Bundesrat
28.10.2020Kabinettsbeschluss
13.10.2020Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Feststellung epidemischer Lage von nationaler Tragweite durch Deutschen Bundestag ist Voraussetzung für besondere Maßnahmen (z. B. Reise-, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Betriebsuntersagungen, Veranstaltungen) und auch für Möglichkeit des BMG per
  • Rechtsverordnung Anspruch auf Impfungen und Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe gegen bestimmte Krankheiten für GKV-Versicherte und Nicht-GKV-Versicherte festzulegen – gilt auch für Vergütung und Abrechnung. (Vollständige oder teilweise Finanzierung über Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für GKV-Versicherte und Nicht-GKV-Versicherte möglich)
  • Fortführung und Modifikation der Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser: bis 31.01.2021 erhalten bestimmte Krankenhäuser Ausgleichszahlungen in Abhängigkeit vom Anteil freier betreibbarer Intensivbetten im Land- oder Stadtkreis und der 7-Tages-Inzidenzen der Neuinfektionen
  • Ausgleichszahlungen für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (Reha-Rettungsschirm) sowie Ermächtigung der Reha-Kliniken zur Krankenhausbehandlung werden bis 31.01.2021 verlängert
  • Umsetzung der Regelungen zum Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Anbindung des elektronischen Melde- und Informationssystems (DEMIS) an die Telematikinfrastruktur
  • Ausweitung der Informationspflichten an Robert Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut
  • Erweiterte Regelungen zu Entschädigungszahlungen bei Verdienstausfall

So positioniert sich die Barmer


Gesetzgebung 19. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl) :