Aktuelle Gesetzgebung

Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen der Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung – DiGAV)

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Abgeschlossen und in Kraft getreten

Termine Gesetzgebung

21.04.2020Inkrafttreten
19.02.2020Verbändeanhörung Bundesministerium für Gesundheit
16.01.2020Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Konkretisierung der Vorgaben des Digitale-Versorgung-Gesetzes per Rechtsverordnung
  • Definition der an digitale Gesundheitsanwendungen zu stellenden Anforderungen insbesondere hinsichtlich Sicherheit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit
  • Ausgestaltung der Vorgaben für Methoden und Verfahren zum Nachweis positiver Versorgungseffekte
  • Einrichtung eines Verzeichnisses für digitale Gesundheitsanwendungen
  • Einrichtung eines Prüfverfahrens, das die Einhaltung der Anforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen dauerhaft gewährleistet

So positioniert sich die Barmer


Gesetzgebung 19. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl) :