Aktuelle Gesetzgebung

Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz)

Lesedauer unter 7 Minuten

Abgeschlossen und in Kraft getreten

Termine Gesetzgebung

28.03.2020Inkrafttreten
27.03.2020Abschluss Bundesrat
25.03.20201./2./3. Lesung Bundestag
23.03.2020Kabinettsbeschluss: Formulierungshilfen für die Koalitionsfraktionen

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts um rund 38 Euro auf 185 Euro pro Tag
  • Kompensation von Einnahmeausfällen aus nicht belegten Betten ab 16.03.2020, Höhe der tagesbezogenen Pauschale beträgt 560 Euro
  • Bonuszahlung in Höhe von 50.000 Euro für jedes zusätzlich geschaffene Intensivbett im Krankenhaus
  • Reduzierung der quartalsweisen Abrechnungsquote von 12,5 % auf 5 % 
  • Zuschlag von 50 Euro/je voll-/teilst. Patient für persönliche Schutzausrüstung auf 12 Wochen begrenzt
  • Ausgleichszahlungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, die im Rahmen der Pandemie Umsatzminderungen von mehr als 10 % verzeichnen
  • Erstattung von Kosten für außerordentliche Maßnahmen im ambulanten Bereich (z. B. Betrieb von Schwerpunktambulanzen)
  • Bis 30.09.2020 befristete Veränderungen in der Sozialen Pflegeversicherung, unter anderem keine persönliche Pflegebegutachtung, Aussetzung Qualitätsprüfung in Pflegeheimen, Veränderung Bearbeitungsfrist Pflegeantrag
  • Übernahme durch die Pandemie verursachte außerordentliche Aufwendungen und Mindereinnahmen der Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste 

So positioniert sich die Barmer


Gesetzgebung 19. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl) :