Abgeschlossen und in Kraft getreten
Termine Gesetzgebung
01.01.2020 | Inkrafttreten |
29.11.2019 | 2. Durchgang Bundesrat |
07.11.2019 | 2./3. Lesung Bundestag |
04.11.2019 | Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales |
11.10.2019 | 1. Durchgang Bundesrat |
27.09.2019 | 1. Lesung Bundestag |
14.08.2019 | Kabinettsbeschluss |
12.06.2019 | Referentenentwurf |
Wesentliche Inhalte des Gesetzes
- Jährliches Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern bis 100.000 Euro anrechnungsfrei
- Abschaffung des Kostenbeitrags der Eltern in der Eingliederungshilfe
- Entfristung der unabhängigen Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen
So positioniert sich die Barmer
Das Bundeskabinett hat am 14.08.2019 den Entwurf eines „Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe“ (Angehörigen-Entlastungsgesetz) des federführenden Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD um, wonach auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden soll.
Daneben sind Änderungen für Eltern volljähriger Kinder mit Behinderungen vorgesehen. Auch für diese bleibt künftig ein jährliches Einkommen von 100.000 Euro auf mögliche Forderungen des Sozialamtes anrechnungsfrei.
Die daraus entstehenden Mehrkosten für die Sozialhilfe sind schwer abschätzbar, da es keine ausreichende Datengrundlage darüber gibt, wie viele erwachsene Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen.
Position der Barmer:
Die Entlastung von pflegenden Angehörigen und Familien ist Teil der Pflegeagenda der Bundesregierung. Sie führt letztlich zu einer stärkeren Rolle des Staates bei der Absicherung des Risikos Pflege. Die Regelung, nach der Einkommen bis 100.000 Euro geschont werden sollen, könnte zu einer Verlagerung der Pflege in stationäre Einrichtungen führen.