Bruch übersehen, OP-Kompresse im Bauchraum vergessen: Die Barmer berät bei Verdacht auf Behandlungsfehler. Denn der Weg zur Entschädigung ist lang.
Medizinische Fehler lassen sich nie völlig ausschließen – auch wenn Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind, nach dem fachlichen Standard zu behandeln. Ein Behandlungsfehler kann für die Betroffenen jedoch schwere gesundheitliche Folgen haben. Wer im Krankenhaus oder der Praxis nicht richtig aufgeklärt, diagnostiziert oder therapiert wurde und deshalb Schaden erleidet, hat Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz.
Die Beweislast liegt jedoch in der Regel bei den Versicherten. Sie müssen ihren Fall dokumentieren und belegen, dass ein ärztlicher Fehler schuld an ihrer Situation ist. Das ist aufwendig und kompliziert. Hilfe erhalten sie bei den Spezialistinnen und Spezialisten der Barmer. Diese prüfen den Fall und unterstützen mit ausführlichen Informationen und individueller Beratung. Scheint ihr Verdacht begründet, können Versicherte über die Barmer das für eine Entschädigung notwendige medizinische Gutachten beziehen.
Anzahl der Versicherten, welche sich wegen eines Behandlungsfehlers | 3.050 |
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davon mit sozialmedizinischer Begutachtung | 1.361 |
davon mit nach sozialmedizinischer Begutachtung bestätigtem Behandlungsfehlerverdacht | 368 |
davon mit nach sozialmedizinischer Begutachtung nicht bestätigtem Behandlungsfehlerverdacht | 696 |
Quote der durch sozialmedizinische Begutachtung bestätigten Behandlungsfehler | 28,33% |
Quote der durch sozialmedizinische Begutachtung nicht bestätigten Behandlungsfehler | 53,58% |
*Je 100.000 Versicherte
Auf Versicherte eingehen
Welche Fragen beschäftigen Menschen, die nach ihrer Behandlung einen ärztlichen Fehler vermuten, und wie kann man ihnen schnell und umfassend helfen? In den vergangenen Monaten haben die Behandlungsfehler–Spezialistinnen und -Spezialisten der Barmer Interviews mit betroffenen Versicherten geführt. Mit den gewonnenen Erkenntnissen werden wir die Beratung im Verdachts- und Ernstfall zukünftig noch individueller und kundenfreundlicher gestalten - entsprechend dem Barmer-Motto: "Wir machen euch stark."
Lesen Sie mehr Informationen rund um das Thema Behandlungsfehler: Hilfe & Beratung durch Ihre Barmer.
Widerspruch
Können die Kosten für eine Leistung nicht übernommen werden, berät die Barmer zu den Möglichkeiten. Dazu gehört auch, Widerspruch einzulegen.
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