- 1. Was sind Inhalationsgeräte?
- 2. Bezahlt die Barmer Inhalationsgeräte?
- 3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Inhalationsgeräten?
- 4. Wie erhalte ich Inhalationsgeräte?
- 5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Inhalationsgeräte?
- 6. Was gibt es bei Inhalationsgeräten sonst noch zu beachten?
- 7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit Inhalationsgeräten
- Volle Transparenz über Ihre Hilfsmittelanträge in Meine Barmer
1. Was sind Inhalationsgeräte?
Inhalationsgeräte sind druckluftbetriebene Düsenvernebler für die Behandlung der oberen bzw. unteren Atemwege. Diese Geräte bestehen aus einem elektrischen Grundgerät mit Kompressor und dem eigentlichen Vernebler. Dabei wird die erzeugte Druckluft über einen Schlauch in den Vernebler geleitet. Über ein Mundstück oder eine Maske, die mit dem Vernebler verbunden ist, wird inhaliert. Die Behandlung von Kleinkindern erfolgt auch mit einer Gesichts-/Nasenmaske.
2. Bezahlt die Barmer Inhalationsgeräte?
Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für das Inhalationsgerät und für das medizinisch notwendige Zubehör - gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Für die Nachlieferung von Verbrauchsmaterialien wie Schlauch, Filter oder Masken benötigen Sie dann ebenfalls ein Rezept Ihres Arztes.
3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Inhalationsgeräten?
Ihre Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel, sofern Sie über 18 Jahre alt und nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung ist direkt an den Hilfsmittelanbieter zu zahlen.
Unser Tipp für Sie: Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.
Unser Vertragspartner ist vertraglich dazu verpflichtet, Ihnen mindestens ein Inhalationsgerät ohne Mehrkosten anzubieten, welches für Ihren medizinischen Bedarf geeignet ist. Mehrkosten können entstehen, wenn Sie sich nach der Beratung bewusst für eine Versorgung entscheiden, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht (z. B. ein bestimmter Hersteller) oder Eigenwünsche, die nicht in die Leistungspflicht der Krankenkasse fallen. Falls Sie dies wünschen, wird Sie Ihr Anbieter im Vorfeld über die Höhe der Mehrkosten informieren und sich eine schriftliche Bestätigung von Ihnen geben lassen.
4. Wie erhalte ich Inhalationsgeräte?
Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrem Inhalationsgerät erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.
Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel In der Regel werden Sie von ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausführlich bezüglich Ihrer Versorgungssituation und den Behandlungsmöglichkeiten beraten. Die Arztpraxis stellt Ihnen im Anschluss ein entsprechendes Rezept aus. Mit Ihrem Rezept können Sie Ihren gewünschten Anbieter unter unseren Vertragspartnern auswählen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche eines Hilfsmittelanbieters. Sie erhalten Ihr Inhalationsgerät in der Regel ohne vorherige Bewilligung der Barmer. Nur bei besonderen Inhalationsgeräten (z. B. Vernebler für spezielle Medikamente) leitet der Vertragspartner Ihre Verordnung vor Auslieferung des Inhalationsgerätes zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit an uns weiter. Wenn Sie einen Online-Zugang der Barmer haben, können Sie Ihren aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit im Barmer-Kompass innerhalb der Barmer-App oder unter Meine Barmer einsehen. Wann immer Sie Fragen zu Ihrem Inhalationsgerät haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn Ihr Inhalationsgerät defekt ist, oder wenn Sie technische Rückfragen haben. Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Zeitraum ausschließlich von geschultem und qualifizierten Fachpersonal des Hilfsmittelanbieters beraten werden.
5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Inhalationsgeräte?
In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Inhalationsgeräte“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.
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Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.
6. Was gibt es bei Inhalationsgeräten sonst noch zu beachten?
Unsere Verträge umfassen alle Produkt- und Serviceleistungen des Vertragspartners, wie die umfassende Beratung und die Einweisung in den Gebrauch des Gerätes. Bei Bedarf werden Angehörigen und/oder Betreuer in die Beratung einbezogen.
Damit Sie mit Ihrem Inhalationsgerät auch langfristig eine wirksame Inhalationstherapie durchführen können, beachten Sie bitte die in der Bedienungsanleitung genannten Fristen zum Austausch der Verschleißmaterialien.
7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit Inhalationsgeräten
- Qualifizierte Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit Inhalationsgeräten durchzuführen.
- Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.
- Umfassender Versorgungsumfang: Unsere Verträge umfassen alle Produkt- und Serviceleistungen des Vertragspartners. Hierzu zählt auch eine ausführliche, persönliche Beratung und Abgabe Ihres Inhalationsgerätes.
- Flächendeckendes Hilfsmittelanbieternetz: Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einem wohnortnahen Hilfsmittelanbieter.