Eine Sauerstoffflasche mit Beatmungsmaske
Hilfsmittel

Beatmungsgeräte – zur Unterstützung der Atmung zu Hause

Lesedauer unter 5 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Barmer Fachbereich

Beatmungsgeräte werden bei Erschöpfung der Atmung eingesetzt und unterstützen Sie dabei, zu Hause unbeschwert ein- und ausatmen zu können. Das Hilfsmittel ist eine wichtige Hilfe für Patienten und Patientinnen mit Schädigung des Atemsystems, neuromuskulären Erkrankungen oder Schädigungen der Lunge (z. B. COPD). Die BARMER übernimmt die Kosten für Beatmungsgeräte.

1. Was ist ein Beatmungsgerät?

In der Medizintechnik wird zwischen invasiven und nicht invasiven Beatmungsgeräten sowie Beatmungsgeräten zur intermittierenden und lebenserhaltenden Beatmung unterschieden. Bei der invasiven Beatmung erfolgt die Beatmung über einen erweiterten oder künstlichen Zugang der Atemwege (Tracheostoma). Bei der nicht invasiven Beatmung funktioniert die Beatmung über eine Maske.

Die intermittierende Beatmung zeichnet sich dadurch aus, dass die Atemarbeit für bestimmte Zeiten (z. B. in der Nacht) ganz oder teilweise übernommen wird. Beatmungsgeräte zur dauernden, lebenserhaltenden Beatmung übernehmen die Atemarbeit vollständig.

2. Bezahlt die Barmer Beatmungsgeräte?

Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer die Kosten für das Beatmungsgerät und für das medizinisch notwendige Zubehör - gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Beatmungsgeräten?

Ihre Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel. Die Zuzahlung ist direkt an den Leistungserbringer zu zahlen. Im Falle der monatlichen Verbrauchspauschalen für invasiv beatmete Patienten, ist die gesetzliche Zuzahlung für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel für jeden Monat der Genehmigung zu entrichten. Mehrkosten, die aufgrund von Extras oder aus Komfortgründen entstehen, müssen Sie selbst übernehmen.

4. Wie erhalte ich ein Beatmungsgerät?

Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittel. Den Weg zu Ihrem Beatmungsgerät erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.

Ein illustriertes "i", das für Information steht.

Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel

In der Regel werden Sie im Krankenhaus von einem Arzt ausführlich bezüglich Ihrer Versorgungssituation und den Behandlungsmöglichkeiten beraten. Der Arzt stellt Ihnen im Anschluss ein Rezept aus. Mit Ihrem Rezept können Sie Ihren gewünschten Anbieter unter unseren Vertragspartnern auswählen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters.

Unser Vertragspartner leitet Ihre Verordnung anschließend zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie zur Genehmigung an uns weiter.

Wenn Sie einen Online-Zugang der Barmer haben, können Sie Ihren aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit im in der Barmer-App oder im Kundenportal Meine Barmer einsehen.

Im Krankenhaus werden Sie unter ärztlicher Überwachung auf das medizinisch notwendige Beatmungsgerät eingestellt. Bei lebenserhaltender Beatmung erhalten Sie ein zweites Beatmungsgerät, sodass Sie bei notwendigen Reinigungen, Kontrollen oder einem Defekt ohne Unterbrechungen versorgt sind. Sobald alle Beatmungsparameter optimal eingestellt sind, können Sie das Krankenhaus mit Ihrem Beatmungsgerät verlassen.
Die Einweisung in das Hilfsmittel übernimmt fachkundiges Personal des Hilfsmittelanbieters (oder Ihr behandelnder Arzt). Bei Bedarf werden Ihre Angehörigen, Betreuenden oder Pflegepersonen kostenfrei mit eingewiesen (ausgenommen Pflegedienste, da die Vorhaltung eingewiesenen Personals die originäre Aufgabe der Pflegedienste ist).
Spätestens 4 Wochen nachdem Sie erstmalig von unserem Vertragspartner beliefert wurden, nimmt dieser Kontakt zu Ihnen oder Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin auf, um die Eignung des Geräts zu prüfen und um Ihre Zufriedenheit zu erfahren.

Wann immer Sie Fragen zu Ihrem Beatmungsgerät haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn Ihr Beatmungsgerät defekt ist, wenn Sie technische Rückfragen haben oder wenn es Ihnen besser geht und Sie das Gerät zurückgeben möchten. 

Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Unser Vertragspartner wird sich auch automatisch bei Ihnen melden, wenn Ihr Gerät gewartet werden muss. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Zeitraum ausschließlich von geschultem und qualifizierten Fachpersonal des Leistungserbringers beraten werden.

5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Beatmungsgeräte?

In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff Beatmungsgeräte und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.

Jetzt nach einem Anbieter suchen

Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter – über die kostenfreie Telefonnummer 0800 333 1010 oder unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.

Hinweis: Unsere Vertragspartner haben alle die notwendige Präqualifizierung, um im Bereich der Beatmung versorgen zu dürfen, und verpflichten sich nach dem geschlossenen Vertrag, die an der Versorgung beteiligten Personen regelmäßig im Bereich Beatmung weiterzubilden.

6. Was gibt es bei Beatmungsgeräten sonst noch zu beachten?

Da wir unsere Vertragspartner im Rahmen einer Dienstleistungspauschale vergüten, bleiben die Beatmungsgeräte über den gesamten Versorgungszeitraum im Eigentum der Vertragspartner. Unsere Verträge umfassen neben der fachgerechten Versorgung mit einem Beatmungsgerät und den zugehörigen Zubehör- und Verbrauchsmaterialien auch diverse Dienst- und Serviceleistungen. Hierzu zählen unter anderem die Beratung, Lieferung, Reparatur sowie ein ggf. notwendiger Austausch des Beatmungsgerätes. Bitte beachten Sie die Hinweise in der Gebrauchsanweisung und gehen Sie mit dem Beatmungsgerät pfleglich um, damit es Ihnen langfristig verlässliche Unterstützung bietet.

Wenn Sie während Ihrer Versorgung eine zusätzliche persönliche Beratung zwecks Überprüfung und ggf. Anpassung des Beatmungsgeräts benötigen, wenden Sie sich kostenfrei an Ihren Leistungserbringer. Unsere Vertragspartner haben einen medizintechnischen 24-Stunden-Notdienst, der an jedem Tag im Jahr telefonisch für Sie erreichbar ist.

Unsere vertraglich vereinbarten Pauschalen für die invasive und nicht-invasive Beatmung laufen jeweils 6 bzw. 12 Monate. Bei längeren Versorgungen benötigen Sie kein zusätzliches Rezept vom Arzt.

7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit Beatmungsgeräten

  • Qualifizierte Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit Beatmungsgeräten durchzuführen.
  • Ständige Erreichbarkeit: 24-Stunden-Notdienst durch den Vertragspartner.
  • Lückenlose Versorgung: Bei längeren Versorgungen benötigen Sie kein zusätzliches Rezept vom Arzt.

Volle Transparenz über Ihre Hilfsmittelanträge in Meine Barmer

  • Jederzeit mit der Kompass-Funktion den Bearbeitungsstand eingereichter Hilfsmittelanträge einsehen
  • Alle Kosten und die Genehmigungsdauer Ihrer Hilfsmittel im Blick haben
  • Wertvolle Tipps zu Reparatur- und Wartungsansprüchen Ihrer Hilfsmittel und anderen Themen erhalten

Meine Barmer entdecken

BARMER-App_Kompass_Hilfsmittel