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Krankenversicherung für Studenten: Alles, was du wissen musst

Auf einen Blick: Möglichkeiten der studentischen Krankenversicherung

Eines ist klar: Alle Studierenden brauchen eine Krankenversicherung, das schreibt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht vor. Dabei kommen für dich grundsätzlich mehrere Möglichkeiten infrage. Welche Option genau zu dir passt, kommt beispielsweise darauf an, wie alt du bist, wie viel du in Praktika oder Nebenjobs verdienst und wie viele Stunden du arbeitest.

Krankenversicherung der Studenten

Ab 25 Jahren ist meist die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) die richtige Wahl. Für diesen vergünstigten Tarif gelten gewisse Voraussetzungen, beispielsweise zu Alter, Einkommen und Arbeitszeit. 

Familienversicherung

Während des Studiums kannst du bis zu einem bestimmten Einkommen beitragsfrei über deine Eltern (unter 25 Jahren) oder über deinen Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise deine Partnerin versichert bleiben. 

Freiwillige Versicherung

Ab dem 30. Lebensjahr oder bei überwiegender selbstständiger Tätigkeit kannst du dich als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Versicherung wie der Barmer versichern. 

Versicherung als Arbeitnehmer

Studierst du dual oder überwiegt während des Studiums deine Beschäftigung, greift die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Deine Beiträge hängen dann von deinem Einkommen ab. 

Private Krankenversicherung

Du kannst dich auch um eine private Krankenversicherung für Studierende kümmern. In dem Fall benötigst du eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht. 

Sonderfälle: Praktikum und Co.

Du machst ein Auslandsstudium oder ein Praktikum, studierst dual, bist als Werkstudent angestellt oder beziehst Waisenrente? Dann gelten für dich gegebenenfalls andere Bestimmungen. 

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Krankenversicherung der Studenten (KVdS)

Die Krankenversicherung der Studenten, kurz KVdS, ist ein günstiger Studierenden-Tarif der gesetzlichen Krankenversicherung, von dem du natürlich auch als Barmer-Mitglied profitierst. Die Vorteile der KVdS kannst du in Anspruch nehmen, wenn du an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben bist. Die Versicherung beginnt in der Regel mit dem Semester. Wenn du dich später einschreibst, gilt der Tag der Einschreibung.

Die KVdS ist für dich möglich, wenn du unter 30 Jahre alt bist. Die studentische Krankenversicherung endet in der Regel mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 Jahre alt wirst. In welchem Fachsemester du bist, spielt keine Rolle.

Die KVdS kann allerdings verlängert werden. Das ist in folgenden Ausnahmefällen möglich:

  • Du hast deine Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg erworben und zeitnah das Studium begonnen.
  • Du hast einen für die Studienvorbereitung notwendigen Sprachkurs besucht.
  • Du warst während des Studiums mindestens drei Monate am Stück krank und konntest dadurch nicht oder nur eingeschränkt am Studium teilnehmen.
  • Du hast Familienangehörige betreut.
  • Du konntest wegen einer verzögerten Studienplatzvergabe dein Studium nicht zeitnah beginnen.
  • Du hast einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst absolviert.
  • Du hast in Gremien der Hochschule gearbeitet.
  • Du hast Nachwuchs bekommen und dein Kind selbst betreut.

Trifft einer dieser Punkte auf dich zu? Dann kontaktiere uns für Details – wir beraten dich gerne.

Für die KVdS existiert erst einmal keine Einkommensgrenze. Bist du zum Beispiel als Werkstudent oder Werkstudentin beschäftigt und erzielst ein Einkommen, kann die KVdS weiterhin bestehen bleiben. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, weil die Beschäftigung gegenüber dem Studium überwiegt, kümmert sich dein Arbeitgeber um die Bezahlung deiner Krankenversicherungsbeiträge. Bei Fragen dazu schaue gerne mal in die Werkstudenten-FAQ oder kontaktiere uns.

Du kannst auch neben dem Studium eine Selbstständigkeit aufnehmen, darfst diese aber nicht hauptberuflich ausüben. Hauptberuflich Selbstständige können sich bei der Barmer freiwillig zu günstigen Konditionen versichern.

Wichtig zu wissen: Unterhaltszahlungen von Eltern und Ehepartnern und Ehepartnerinnen zählen nicht zum Einkommen. Das Gleiche gilt für BAföG.

Jobbst du neben deinem Studium, darfst du maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten, um in der KVdS zu bleiben. Andernfalls gilt deine Tätigkeit nicht mehr als Nebenjob, sondern als sozialversicherungspflichtig. Dann müssen dein Arbeitgeber und du Sozialversicherungsbeiträge zahlen, einschließlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Damit wechselst du von der KVdS in die reguläre Arbeitnehmer-Versicherung und zahlst andere Beiträge.

Gut zu wissen: Die 20-Stunden-Grenze darfst du überschreiten, wenn du die Tätigkeit nur in den Semesterferien ausübst oder sie auf drei Monate befristet ist. In diesem Fall kannst du zeitweise mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten – höchstens jedoch für 26 Wochen innerhalb von zwölf Monaten.

  • Vorpraktikum, Gasthörerstudium, Promotion: Wenn dein Studium noch nicht begonnen hat oder du im Rahmen eines Gasthörerstudiums oder Vorbereitungskurses an die Uni kommst, gilt die KVdS (noch) nicht. Promotionsstudierende haben ihr Studium in der Regel abgeschlossen und können sich daher ebenfalls nicht mehr über die KVdS versichern. Ausnahme: Du promovierst noch vor Abschluss deines Studiums.
  • BAföG: Beziehst du BAföG kannst du beim BAföG-Amt für deine Krankenversicherung einen Zuschlag beantragen. Dazu lädst du dir die Bescheinigung der Krankenkassenbeiträge im Versicherten-Bereich Meine Barmer herunter und reichst sie beim BAföG-Amt ein.
  • Studieren mit Kind: Dein Kind ist während deines Studiums über deine Barmer-Mitgliedschaft kostenlos mitversichert und optimal versorgt.
Beitrag pro Monat bis 30.09.2024Beitrag pro Monat ab 01.10.2024
Studentische Krankenversicherung inklusive Zusatzbeitrag:
100,77 Euro106,10 Euro
Pflegeversicherung für Studierende:

27,61 Euro (Studierende unter 23 Jahren ohne Kinder)

oder:

32,48 Euro (Studierende über 23 Jahren ohne Kinder*)

 

29,07 Euro (Studierende unter 23 Jahren ohne Kinder)

oder:

34,20 Euro (Studierende über 23 Jahren ohne Kinder*)

 

Gesamt
128,38 Euro bzw. 133,25 Euro135,17 Euro bzw. 140,30 Euro

*Studierende mit Kindern unter 25 Jahren zahlen einen reduzierten Pflegebeitrag und erhalten ab dem 2. Kind einen Abschlag von 0,25 Prozent je Kind. Weitere Infos finden Sie hier Beiträge zur Pflegeversicherung. 

Die Beiträge gelten ebenfalls für versicherungspflichtige Personen im Praktikum und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt, Azubis des zweiten Bildungswegs, freiwillig gesetzlich versicherte Berufsfachschüler und Berufsfachschülerinnen sowie Studierende im Ausland.

Wichtig: Zum 1. Oktober 2024 steigt der BAföG-Bedarfssatz an. Dieser dient als Grundlage, um den Studierendenbeitrag für die gesetzlichen Krankenkassen zu berechnen. Daher müssen alle Krankenkassen ihre Beiträge für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende anpassen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie selbst BAföG beziehen oder nicht. Übrigens: Wenn du nebenbei jobbst, variiert dein Beitrag – abhängig von deinem Gehalt, dem Arbeitsumfang und der Beschäftigungsdauer.

Familienversicherung für Studentinnen und Studenten

In der Regel bist du zu Beginn deines Studiums über deine Eltern mitversichert. Das bedeutet, du brauchst keine Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Das gilt unabhängig davon, ob du bei deinen Eltern wohnst oder nicht. Eine Familienversicherung über den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner oder die Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerin ist ebenfalls möglich.

Du kannst während des Studiums kostenlos in der Familienversicherung mit deinen Eltern bleiben, wenn du unter 25 Jahre alt bist. Ab deinem 25. Geburtstag kannst du in die günstige Krankenversicherung der Studenten wechseln.

Hast du vor oder während des Studiums einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst absolviert, wird dir diese Zeit angerechnet: Du bist dann über deinen 25. Geburtstag hinaus weiter familienversichert. So ist eine Verlängerung der Familienversicherung von maximal zwölf Monaten möglich.

Keine Altersgrenze gilt für Studierende, die aufgrund einer Behinderung nicht selbst finanziell versorgen können. Für Studierende, die über die Familienversicherung ihrer Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner beziehungsweise -partnerinnen versichert sind, gilt ebenfalls keine Altersgrenze.

Du bist kostenfrei mitversichert, wenn dein monatliches Einkommen maximal 505 Euro beträgt (538 Euro bei Ausübung eines Minijobs). Wenn du neben deinem Studium eine Selbstständigkeit aufnimmst, ist es ausschlaggebend, dass du sie neben- und nicht hauptberuflich ausübst. Übst du eine Nebenbeschäftigung aus oder nimmst eine Selbstständigkeit auf, prüfen wir gern für dich, ob die kostenfreie Familienversicherung weiter bestehen bleibt. Bitte kontaktiere uns für eine persönliche Beratung.

Wichtig zu wissen: Unterhaltszahlungen von Eltern und Ehepartnern oder Ehepartnerinnen zählen nicht zum Einkommen. Das Gleiche gilt für BAföG.

Um deine Arbeitszeit brauchst du dir in der Familienversicherung keine Sorgen zu machen: Hier gelten keine Beschränkungen, solange du deinem Studium den größten Teil deiner Zeit und Arbeitskraft widmest.
  • Du bist verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft? In dem Fall bist du über deinen Ehepartner oder deine Ehepartnerin oder deinen eingetragenen Lebenspartner oder deiner eingetragenen Lebenspartnerin familienversichert, wenn er oder sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel der Barmer versichert ist. Hierbei müssen keine Altersgrenzen beachtet werden. Dann stehen dir alle Krankenkassenleistungen kostenfrei zur Verfügung.
  • Eigene Kinder: Deine Kinder sind ebenfalls kostenfrei in der Familienversicherung mitversichert, wenn du unter 25 Jahre alt bist und die Einkommens- und Arbeitszeitgrenzen einhältst.

Freiwillige Krankenversicherung für Studenten

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet: Jeder Mensch braucht eine Krankenversicherung und ist deshalb zunächst in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert – wie fast 90 Prozent der deutschen Bevölkerung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt diese Versicherungspflicht. Dann können Arbeitnehmende, Rentner und Rentnerinnen sowie andere Personengruppen entweder in eine private Krankenkasse wechseln oder sich als freiwilliges Mitglied weiter bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Diese Wahlmöglichkeit wird als „Versicherungsfreiheit“ bezeichnet. Sie bedeutet jedoch nicht, dass keine Krankenversicherung mehr nötig ist.

Du kannst dich als Student freiwillig versichern, wenn mit dem Semester, in dem du 30 Jahre alt wirst, die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) endet und damit deine Krankenversicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse entfällt.

Überwiegt deine selbstständige Tätigkeit über das Studium, bist du also hauptberuflich selbstständig, kannst du dich ebenfalls freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse wie der Barmer versichern.

Die Kosten für die freiwillige Versicherung sind abhängig von deinem Einkommen. Der für dich geltende Beitragssatz für die Krankenversicherung liegt bei 14,0 Prozent. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der bei der Barmer derzeit 2,19 Prozent beträgt, und die Pflegeversicherung mit einem Beitragssatz von 4,0 Prozent. Allerdings gibt es einen Mindestbeitrag. Dieser gilt, wenn du monatlich bis zu 1.178,33 Euro verdienst. Für das Jahr 2024 liegt er bei:

  • Krankenversicherung: monatlich 190,77 Euro (16,19 Prozent)
  • Pflegeversicherung: monatlich 47,13 Euro (4,0 Prozent)

Eltern mit mindestens einem Kind unter 25 Jahren zahlen einen reduzierten Pflegebeitrag von 40,06 Euro (3,4 Prozent). Dieser reduziert sich ab dem zweiten Kind um 0,25 Prozent je Kind.

Verdienst du mehr, werden deine Beiträge einkommensabhängig berechnet.

Besonderheiten: Auslandsstudium, Werkstudenten, duales Studium, Praktika und Waisenrente

Dich zieht es raus aus Deutschland? Kein Problem. Je nachdem, in welchem Land du studieren oder ein Praktikum absolvieren möchtest, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für deine Krankenversicherung. Studierst du beispielsweise in einem Staat der Europäischen Union oder in Liechtenstein, Norwegen, Island oder der Schweiz und behältst deinen Hauptwohnsitz in Deutschland, ist weiterhin die Krankenversicherung der Studenten möglich. In bestimmten Fällen gilt das auch für die Familienversicherung. Studierst du außerhalb der EU, musst du dich in der Regel in dem jeweiligen Land selbst versichern. Denke auch rechtzeitig vor der Abreise an deine Schutzimpfungen.

Alles Wichtige zum Auslandsstudium

Auch Studierende, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, müssen für die Dauer ihres Aufenthalts krankenversichert sein. Welche Möglichkeiten infrage kommen, hängt unter anderem von Herkunftsland und Alter ab.

Guide to Germany: Checklist for Students

Werkstudenten und Werkstudentinnen dürfen unter gewissen Voraussetzungen in der Krankenversicherung der Studenten bleiben. Um von diesem Werkstudentenprivileg zu profitieren, darfst du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Diese Grenze kannst du jedoch maximal 26 Wochen im Jahr überschreiten, wenn du abends, nachts oder an den Wochenenden arbeitest.

Alle wichtigen Details und Sonderfälle liest du im Werkstudenten-FAQ.

In dualen, praxisintegrierten und ausbildungsbegleitenden Studiengängen musst du dich gesetzlich krankenversichern. Das gilt für die Theorie- und die Praxisphasen. Du bist also wie regulär Berufstätige krankenversichert: Dies ist Pflicht für alle, deren Jahreseinkommen unter einer gewissen Grenze liegt. Eine Privatversicherung oder eine Familienversicherung ist für dual Studierende nicht möglich.

Die Kosten hängen von deinem Verdienst ab. Mit dem Beitragsrechner findest du heraus, mit welchen Abgaben du rechnen kannst.

Die richtige Wahl der Krankenversicherung während eines Praktikums hängt von der Art des Praktikums ab.

Pflichtpraktikum: Die Bedingungen unterscheiden sich für Zwischenpraktika und vorgeschriebene Vor- beziehungsweise Nachpraktika. 

  • Handelt es sich um ein Zwischenpraktikum, das in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, und bleibst du währenddessen eingeschrieben, bleibst du weiter in deiner gewählten Versicherung (beispielsweise Familienversicherung oder Krankenversicherung der Studenten) versichert und zahlst die entsprechenden Beiträge. Wie lange das Praktikum dauert, ob und wie viel du dabei verdienst und wie viele Stunden du arbeitest, spielt keine Rolle.
  • Ein vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum, das du vor Beginn oder nach Abschluss deines Studiums absolvierst, ist versicherungspflichtig. 
    • Wird das Praktikum bezahlt, wirst du als Arbeitnehmer krankenversichert und die Beiträge für die Krankenversicherung werden von deinem Gehalt abgezogen. Liegt dein monatlicher Verdienst allerdings unter der Geringverdienergrenze von 325 Euro, musst du keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen.
    • Erhältst du kein Arbeitsentgelt, bleibst du gegebenenfalls in der Familienversicherung oder bist als Praktikant über den Arbeitgeber versichert. Die Beträge werden dann allein von deinem Praktikumsgeber gezahlt.

Freiwilliges Praktikum: 

  • Bekommst du keinen Lohn, ist das Praktikum versicherungsfrei, und du kannst in deiner aktuellen Versicherung bleiben. 
  • Wird es bezahlt, kommt es auf dein Entgelt, die Dauer des Praktikums und andere Besonderheiten an. Wende dich persönlich an die Barmer, wir beraten dich gern.
Falls du Waisenrente beziehst, bist du bis zu deinem 25. Geburtstag in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Anschließend wechselst du in der Regel in die Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Bist du dann bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kannst du dich unter bestimmten Voraussetzungen über deinen Partner oder deine Partnerin in der Familienversicherung beitragsfrei versichern.

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Zwei junge Studenten sitzen gemeinsam auf der Couch und entspannen.

Wichtige Fragen kurz beantwortet

Den Versicherungsnachweis für deine Hochschule kannst du dir im Mitgliederbereich Meine Barmer einfach herunterladen.
In der Regel kannst du bis zu deinem 25. Geburtstag kostenlos bei deinen Eltern oder altersunabhängig bei deinem Ehepartner oder deiner Ehepartnerin oder deinem eingetragenen Lebenspartner oder deiner Lebenspartnerin mitversichert sein, wenn du die Einkommensgrenze nicht überschreitest. In Ausnahmefällen kannst du ein weiteres Jahr über deinen 25. Geburtstag hinaus bei deinen Eltern familienversichert bleiben.

Die monatlichen Kosten für die Krankenversicherung der Studenten setzen sich wie folgt zusammen:

Beitrag pro Monat bis 30.09.2024

Beitrag pro Monat ab 01.10.2024

Studentische Krankenversicherung: 

100,77 Euro

106,10 Euro

Pflegeversicherung für Studierende:

27,61 Euro (Studierende unter 23 Jahren ohne Kinder)

oder:

32,48 Euro für Studierende über 23 Jahren ohne Kinder*

Studierende mit Kindern erhalten einen Abschlag auf ihren Pflegebeitrag – Für das erste Kind reduziert sich der Pflegebeitrag 4,0 auf 3,4 Prozent. Für jedes weitere Kind reduziert sich der Beitrag um je 0,25 Prozent. Das gilt für zwei bis fünf Kinder unter 25 Jahren.

29,07 Euro (Studierende unter 23 Jahren ohne Kinder)

oder:

34,20 Euro für Studierende über 23 Jahren ohne Kinder*

Studierende mit Kindern erhalten einen Abschlag auf ihren Pflegebeitrag – Für das erste Kind reduziert sich der Pflegebeitrag 4,0 auf 3,4 Prozent. Für jedes weitere Kind reduziert sich der Beitrag um je 0,25 Prozent. Das gilt für zwei bis fünf Kinder unter 25 Jahren.

Gesamt

128,38 Euro beziehungsweise 133,25 Euro

135,17 Euro beziehungsweise  140,30 Euro

Gut zu wissen: Diese Beiträge gelten auch für versicherungspflichtige Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt, Azubis des zweiten Bildungswegs sowie freiwillig versicherte Berufsfachschüler und Auslandsstudierende.

Wichtig: Wenn du nebenbei jobbst, variiert dein Beitrag – abhängig von deinem Gehalt, dem Arbeitsumfang sowie der Beschäftigungsdauer. 

* Eltern mit Kindern unter 25 Jahren zahlen einen reduzierten Pflegebeitrag und erhalten ab dem 2. Kind einen Abschlag von 0,25 Prozent je Kind. Weitere Infos finden Sie hier Beiträge der Pflegeversicherung.

Das kommt darauf an, wie du versichert bist. Hier siehst du die Grenzen hinsichtlich Einkommen und Arbeitszeit im Überblick: 

 FamilienversicherungKrankenversicherung der Studenten
Maximales monatliches Einkommen 505 Euro, bei Minijob 538 EuroBei Überschreiten der Minijob-Grenze ist eine Prüfung erforderlich, ob du versicherungsfrei als Werkstudent beziehungsweise Werkstudentin giltst.
Maximale wöchentliche Arbeitszeit /20 Stunden*
Altersgrenzen25 Jahre bei der Familienversicherung über die Eltern30 Jahre

* Die 20-Stunden-Grenze kann überschritten werden, wenn die Tätigkeit nur in den Semesterferien ausgeübt wird oder auf drei Monate befristet ist. Maximal darf die 20-Stunden-Grenze für 26 Wochen im Laufe eines Zeitjahres überschritten werden, bevor die Tätigkeit versicherungs- beziehungsweise beitragspflichtig wird.

Falls für dich die Voraussetzungen für eine Familienversicherung und die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) nicht gegeben sind, wirst du als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin über deinen Arbeitgeber versichert.

Bei einer selbstständigen Tätigkeit ist eine kostenfreie Familienversicherung möglich, solange du deine selbstständige Tätigkeit nebenberuflich und nicht hauptberuflich ausübst und dein Einkommen nicht mehr als 505 Euro beträgt. Bist du im Studierendentarif versichert, darfst du deine selbstständige Tätigkeit ebenfalls nicht hauptberuflich ausüben.

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Alle Infos zum Wechsel

Die KVdS gilt maximal bis zum Ende des Semesters, in dem du deinen 30. Geburtstag feierst. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen die Versicherung darüber hinaus verlängert werden kann. Außerdem endet die KVdS, wenn du dein Studium beendet oder abgebrochen hast.

Unter manchen Umständen kann die KVdS über den 30. Geburtstag hinaus verlängert werden. Das ist in folgenden Ausnahmefällen möglich: 

  • Du hast deine Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg erworben und zeitnah das Studium begonnen.
  • Du hast einen für die Studienvorbereitung notwendigen Sprachkurs besucht.
  • Du warst während des Studiums mindestens drei Monate am Stück krank und konntest dadurch nicht oder nur eingeschränkt am Studium teilnehmen.
  • Du hast einen Familienangehörigen betreut.
  • Durch eine verzögerte Studienplatzvergabe konntest du dein Studium nicht zeitnah beginnen.
  • Du hast einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst absolviert.
  • Du hast in Gremien der Hochschule gearbeitet.
  • Du hast Nachwuchs bekommen und dein Kind selbst betreut.
Ja, dein Kind ist während deines Studiums über deine Barmer-Mitgliedschaft mitversichert und optimal versorgt – ohne weitere Kosten.

Du darfst in der Krankenversicherung der Studenten wie auch in der Familienversicherung neben deinem Studium Geld verdienen. Allerdings gelten gewisse Einkommensgrenzen. In der KVdS darfst du nicht mehr als 538 Euro monatlich verdienen (BAföG und Unterhaltszahlungen zählen nicht dazu). Liegt dein Einkommen darüber, sag uns bitte Bescheid – wir prüfen dann für dich, ob du unter Umständen als Werkstudent beziehungsweise Werkstudentin trotzdem in der KVdS bleiben kannst. In der Familienversicherung darfst du maximal 505 Euro (bei einem Minijob maximal 538 Euro) verdienen.

In beiden Versicherungsfällen ist es wichtig, dass du deine Tätigkeit nicht haupt-, sondern nebenberuflich ausübst. Das gilt auch für eine Selbstständigkeit.

Ja, alle Studierenden können ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer absetzen.