Das kommt darauf an, wie du versichert bist. Hier siehst du die Grenzen hinsichtlich Einkommen und Arbeitszeit im Überblick:
| Familienversicherung | Krankenversicherung der Studenten |
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Maximales monatliches Einkommen | 535 Euro, bei Minijob 556 Euro | Bei Überschreiten der Minijob-Grenze ist eine Prüfung erforderlich, ob du versicherungsfrei als Werkstudent beziehungsweise Werkstudentin giltst. |
Maximale wöchentliche Arbeitszeit | / | 20 Stunden* |
Altersgrenzen | 25 Jahre bei der Familienversicherung über die Eltern | 30 Jahre |
* Die 20-Stunden-Grenze kann überschritten werden, wenn die Tätigkeit nur in den Semesterferien ausgeübt wird oder auf drei Monate befristet ist. Maximal darf die 20-Stunden-Grenze für 26 Wochen im Laufe eines Zeitjahres überschritten werden, bevor die Tätigkeit versicherungs- beziehungsweise beitragspflichtig wird.
Falls für dich die Voraussetzungen für eine Familienversicherung und die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) nicht gegeben sind, wirst du als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin über deinen Arbeitgeber versichert.
Bei einer selbstständigen Tätigkeit ist eine kostenfreie Familienversicherung möglich, solange du deine selbstständige Tätigkeit nebenberuflich und nicht hauptberuflich ausübst und dein Einkommen nicht mehr als 535 Euro beträgt. Bist du im Studierendentarif versichert, darfst du deine selbstständige Tätigkeit ebenfalls nicht hauptberuflich ausüben.