Freiwillig versichert,
rundum geschützt

Die freiwillige Versicherung bei der Barmer ist eine gute Alternative zur privaten Versicherung und hat viele Vorteile. Ohne erst in Vorleistung treten zu müssen, profitieren Sie von umfassender Gesundheitsversorgung und starken Extra-Leistungen. 

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Freiwillige Krankenversicherung: Umfangreiche Versorgung, faire Beiträge

Was bedeutet es, freiwillig krankenversichert zu sein?

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet: Jeder Mensch braucht eine Krankenversicherung und ist deshalb zunächst in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert – wie fast 90 Prozent der deutschen Bevölkerung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt diese Versicherungspflicht. Dann können Arbeitnehmende, Rentner und Rentnerinnen sowie andere Personengruppen entweder in eine private Krankenkasse wechseln oder sich als freiwilliges Mitglied weiter bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Diese Wahlmöglichkeit wird als „Versicherungsfreiheit“ bezeichnet. Sie bedeutet jedoch nicht, dass keine Krankenversicherung mehr nötig ist.

Gut zu wissen: Sind Sie freiwillig versichert, können Sie Ihre Familienangehörigen in der Regel bei der gleichen Krankenkasse beitragsfrei familienversichern

Diese Vorteile hat eine freiwillige Krankenversicherung bei der Barmer

  • Anders als in einer Privatversicherung treten Sie bei Behandlungskosten nicht in Vorleistung
  • Flexibler und sicherer Gesundheitsschutz dank Zusatzversicherungen und Geld-zurück-Tarifen
  • Eine starke Solidargemeinschaft mit über 8 Millionen Versicherten 
  • Faire Beiträge: Die Kosten für die freiwillige Krankenversicherung richten sich nach Ihrem Bruttoeinkommen
  • Extra-Leistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen
Ein Mann arbeitet als Selbstständiger an seinem Schreibtisch.

Wie hoch sind die Kosten einer freiwilligen Krankenversicherung bei der Barmer?

In der freiwilligen Krankenversicherung werden Ihre Beiträge wie bei Pflichtversicherten auf Basis des jeweiligen gesetzlichen Beitragssatzes berechnet: Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, der ermäßigte bei 14,0 Prozent. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der bei der Barmer derzeit 3,29 Prozent beträgt. Die Kosten für die freiwillige Krankenversicherung berechnen sich dann prozentual auf Grundlage Ihres Einkommens. Dabei gibt es eine Unter- und eine Obergrenze:

  • Die Mindestbemessungsgrundlage liegt 2025 bei 1.248,33 Euro. Selbst wenn ihr Einkommen unter dieser Untergrenze liegt, werden die Beiträge auf Basis dieses Wertes berechnet. 
  • Die Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro (Stand 2025) stellt die Obergrenze dar: Auch falls Sie mehr verdienen, steigen die Kosten für Ihre freiwillige Krankenversicherung nicht weiter an.

Gut zu wissen: Die Mindestbemessungsgrundlage und die Beitragsbemessungsgrenze werden jedes Jahr neu von der Bundesregierung festgelegt. Sie gelten für alle gesetzlichen Krankenkassen.

Angestellte und Rentner teilen sich die Beitragskosten mit dem Arbeitgeber bzw. dem Rentenversicherungsträger.

Individuellen Beitrag für die freiwillige Krankenversicherung ganz einfach berechnen

Mit den Barmer Beitragsrechnern können Sie sich Ihren individuellen Beitrag für die freiwillige Krankenversicherung ganz einfach berechnen.

Beitragsrechner Arbeitnehmer  Beitragsrechner Selbstständige

Häufige Fragen zu Beiträgen und Kosten

Wer kann sich freiwillig versichern?

Voraussetzungen: Wann ist der Wechsel in die freiwillige Krankenversicherung möglich?

Sie können in die freiwillige Krankenversicherung wechseln, wenn eine dieser Voraussetzung zutrifft:

  • Sie sind (oder werden) hauptberuflich selbstständig. Dann können Sie in die freiwillige Krankenversicherung für Selbstständige eintreten.
  • Ihr Einkommen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer übersteigt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze. Dann steht Ihnen die freiwillige Krankenversicherung für Arbeitnehmende offen.
  • Ihre Familienversicherung oder ihre studentische Krankenversicherung endet.


Zusätzlich ist eine bestimmte Vorversicherungszeit zu erfüllen, in der Sie gesetzlich krankenversichert waren. Diese beträgt

  • in den vergangenen fünf Jahren vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mindestens 24 Monate oder
  • unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate.

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