Waren Sie als Beamter oder Beamtin vor Beginn Ihrer Beamtentätigkeit in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, nehmen wir Sie gern in die freiwillige Krankenversicherung auf.
Gut zu wissen: In vielen Bundesländern ist es möglich, die sogenannte pauschale Beihilfe zu beantragen. Sie kommt für die Hälfte der Kosten für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung auf – so wie ein Arbeitgeber bei gesetzlich versicherten Angestellten. Natürlich können auch bei der freiwilligen Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen Familienangehörige kostenfrei in der Familienversicherung mitversichert werden.
Aktuell können Sie in folgenden Bundesländern die pauschale Beihilfe für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wählen: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Sie haben Fragen dazu? Kontaktieren Sie uns gern unter der kostenfreien Rufnummer 0800 333 0333 oder schicken Sie uns eine E-Mail.