Geschäftsleute an ihren Schreibtischen in einem offenen Büro
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Ergonomischer Arbeitsplatz: Gesundheitsgerecht arbeiten in Büro und Homeoffice

Lesedauer unter 8 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Steffen Karpstein (Assistenzarzt für Orthopädie und Unfallchirurgie)

Bildschirmarbeit bedeutet meist langes Sitzen unter hoher Konzentration bei wenig Bewegung. Das beansprucht die Augen ebenso wie den Rücken und den Schulter- und Nackenbereich. Ein ergonomischer Arbeitsplatz kann körperliche Belastungen reduzieren. Welche ergonomischen Gesichtspunkte am Arbeitsplatz zählen, erfahren Sie hier.

Was ist ein ergonomischer Arbeitsplatz?

Ergonomie am Arbeitsplatz  bedeutet, dass der Arbeitsplatz an die Beschäftigten angepasst wird – und nicht umgekehrt. Jeder Mensch ist anders. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die verwendeten Arbeitsmittel individuell einstellbar sind. Der Arbeitsort sollte so gestaltet sein, dass er die Gesundheit der Beschäftigten nicht schädigt beziehungsweise so wenig wie möglich belastet.

Ein ergonomischer Arbeitsplatz ermöglicht es, Beschwerden vorzubeugen. Im Optimalfall gibt es zusätzliche Maßnahmen, die die Gesundheit und die Persönlichkeit der Beschäftigten fördern.

Zur Ergonomie am Arbeitsplatz zählen:

  • Arbeitsmittel: Möbel und technische Geräte
  • Arbeitsgestaltung: Arbeitszeiten, Arbeitsdichte, Entlohnung, Wertschätzung, Mitsprache, Kommunikation und Information
  • Arbeitsumgebung: Design, Raumklima, Licht und Lärm

Folgen einer falschen Haltung für die Gesundheit

Eine ständige körperliche und mentale Belastung am Arbeitsplatz wirkt sich negativ auf die Gesundheit aus. Eine dauerhafte Fehlbelastung, etwa durch nicht ergonomisches Sitzen, kann zu Muskel- und Skeletterkrankungen führen. Dazu gehören Verspannungen der Schulter- und Nackenregion, Rückenschmerzen und Abnutzungserscheinungen der Gelenke. Auch erhöhte psychische Belastungen und Stress können negative Folgen haben, etwa Herz-Kreislauf-Beschwerden, Kopfschmerzen oder Nervosität.

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Kosten und Fehlzeiten aufgrund von Schmerzen und psychischen Beschwerden

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) schätzt  die volkswirtschaftlichen Produktionsausfallkosten durch Arbeitsunfähigkeit in Deutschland im Jahr 2022 auf rund 118 Milliarden Euro. Durchschnittlich waren Beschäftigte im Jahr 2022 genau 21,3 Tage nicht arbeitsfähig. Mehrheitlich litten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Erkrankungen der Atemwege, des Muskel-Skelett-Systems und an psychischen Erkrankungen.

Arbeitsplatz ergonomisch einrichten

Wichtig für ergonomisches Arbeiten ist einerseits die Ausstattung mit ergonomischen Möbeln und technischen Geräten. Diese sollten auf Sie als Person, aber auch aufeinander abgestimmt sein. Das ermöglicht ein reibungsloses Arbeiten und schützt Ihre körperliche Gesundheit.

Bei einem ergonomischen Arbeitsplatz kommt es andererseits auch auf die seelische Gesundheit an: Die Lichtverhältnisse, der Lärmpegel und das Raumklima spielen dafür ebenso eine Rolle wie die Organisation der Arbeit und das erwartete Leistungspensum.

Ergonomisches Sitzen am Arbeitsplatz  mit einem höhenverstellbaren Drehstuhl

Im Büro bilden Drehstuhl und Schreibtisch den Mittelpunkt des Arbeitsplatzes. Der ergonomische Bürostuhl sollte höhenverstellbar sein und zur Unterstützung der Lendenwirbelsäule über eine flexible Rückenlehne verfügen. Außerdem ist eine Federung sinnvoll. Die Sitzhöhe sollte sich zwischen 40 und 51 Zentimeter individuell einstellen lassen. Der Sitz des Bürostuhls sollte mindestens 40 Zentimeter breit sein, optimal ist eine Breite von 45 Zentimetern.

Wichtig ist, dass der Bürostuhl einen Wechsel der Arbeitshaltung – das sogenannte dynamische Sitzen erlaubt. Das bedeutet, dass Sie während der Bildschirmarbeit Ihre Sitzhaltung immer wieder leicht variieren können. Beispielsweise kann eine Wippfunktion dazu beitragen, eine starre Körperhaltung zu verhindern. Expertinnen und Experten raten dazu, die Sitzposition möglichst häufig zu verändern beziehungsweise regelmäßig kurz aufzustehen, um den Körper durch Bewegung zu entlasten.

Armlehnen sind bei der Computerarbeit ebenfalls sinnvoll, da sie Ihren Armen eine bequeme Auflagefläche bieten und so die Schultern entlasten.

So sitzen Sie rückenfreundlich:

  • Stellen Sie die Höhe Ihres Bürostuhls so ein, dass beide Füße vollständig auf dem Boden ruhen und sich die Oberschenkel in waagerechter Haltung befinden oder leicht nach vorn abfallen.
  • Sorgen Sie für eine aufrechte, ergonomische Sitzhaltung, indem Sie das Becken leicht nach vorne kippen: Dadurch richtet sich der Brustkorb auf und die Halswirbelsäule streckt sich.
  • Verändern Sie häufig Ihre Sitzposition, etwa in dem Sie das Gewicht verlagern oder sich vor- oder zurücklehnen.

Eine Frau arbeitet im Stehen an ihrem Schreibtisch im Büro, um Beschwerden durch einen Bandscheibenvorfall zu lindern.

Ein Arbeitsplatz, der sowohl Stehen als auch Sitzen ermöglicht, fördert die Rückengesundheit und kann Beschwerden vorbeugen.

Höhenverstellbare Schreibtische sind besonders ergonomisch

Optimal ist ein automatisch höhenverstellbarer Schreibtisch, der das Arbeiten im Sitzen und im Stehen ermöglicht. Das kann Rückenschmerzen sowohl vorbeugen als auch reduzieren und das Wohlbefinden steigern. Ein Schreibtisch mit fester Höhe in Kombination mit einem zusätzlichen Stehpult bietet ebenfalls die Möglichkeit, anstehende Aufgaben abwechselnd im Sitzen und im Stehen zu erledigen.

So sieht der ergonomisch eingerichtete Schreibtisch aus:

  • Der Schreibtisch sollte eine Tiefe von wenigstens 80 Zentimetern und eine Breite von 160 Zentimetern aufweisen.
  • Der Schreibtisch sollte im Raum so platziert werden, dass der Lichteinfall von der Seite kommt, keinesfalls von vorn oder von hinten, damit Gegenlicht oder Reflexionen die Augen nicht unnötig anstrengen.
  • Wenn Sie in aufrechter Haltung – mit hängenden Schultern – sitzen, liegen Ihre Arme waagerecht auf dem Schreibtisch.

Ergonomischer Arbeitsplatz: Bildschirm und Geräte ergonomisch ausrichten

Ein Bildschirm von 19 bis 26 Zoll reduziert einer Studie zufolge die Nacken- und Schulterbelastung. Wichtig ist, den Bildschirm ergonomisch auszurichten: Der Abstand zwischen Augen und Monitor sollte bei einem 19-Zoll-Monitor 80 Zentimeter betragen. Bei Modellen mit einer größeren Diagonale sind es entsprechend mehr. Die obere Kante Ihres Monitors befindet sich im Idealfall knapp unterhalb Ihrer Augenhöhe. Das ergibt eine Blickneigung von etwa 35 Grad.

Empfehlenswert ist auch, mit zwei oder mehr Monitoren zu arbeiten. Durch die Konzentration auf mehrere Bildschirme sind Ihre Augen gezwungen, sich bei der Arbeit auf unterschiedliche Bildschirme zu fokussieren. Das führt dazu, dass Sie nicht nur den Kopf, sondern den gesamten Körper bewegen.

Warum ein Laptop allein für ergonomisches Arbeiten ungeeignet ist

Ein Laptop erhöht zwar Ihre Mobilität, geht aber zulasten der Ergonomie: Bei einem Laptop sind Bildschirm und Tastatur miteinander verbunden. Sie lassen sich also nicht flexibel auf die Nutzerin oder den Nutzer einstellen. Allerdings lässt sich auch die Arbeit am Laptop ergonomisch gestalten, indem Sie sich Erweiterungen wie eine ergonomische externe Maus und Tastatur sowie zusätzliche Bildschirme und einen Laptophalter zulegen.

Weitere ergonomische Gesichtspunkte am Arbeitsplatz: Die optimale Arbeitsumgebung

Bei der Gestaltung der Arbeitsumgebung spielen Faktoren wie das Design, die Beleuchtung, Lärm, Gerüche und das Raumklima eine Rolle. All das beeinflusst unser Wohlbefinden.

Auch hier unterscheiden sich die Wahrnehmungen und Empfindungen von Mensch zu Mensch: Eine Person friert oder schwitzt schneller als eine andere. Lichtfarben, Gerüche und Geräusche werden ebenfalls subjektiv unterschiedlich wahrgenommen. Eine individuelle Anpassung ist bei diesen Punkten oft nicht möglich. Dann bleiben nur Kompromisslösungen.

Beleuchtung
Ungeeignetes Licht verstärkt die visuelle Belastung am Arbeitsplatz. Das kann zu Kopfschmerzen, brennenden und tränenden Augen und Sehstörungen wie Flimmern vor den Augen führen. Als ergonomische Beleuchtung empfiehlt sich eine Mischung aus direkter Beleuchtung für die konzentrierte Arbeit am Schreibtisch und indirekter Beleuchtung für eine angenehme Ausleuchtung des restlichen Raumes.

Natürliches Licht ist bei der Arbeit am Bildschirm von Vorteil. Wenn Fenster vorhanden sind, sollte der ergonomische Arbeitsplatz so ausgerichtet sein, dass der Lichteinfall von der Seite kommt. Ein verstellbarer Sonnenschutz verhindert, dass die Beschäftigten durch einfallendes Sonnenlicht geblendet werden.

Raumtemperatur und Raumklima
Bei sitzenden Tätigkeiten gilt eine Lufttemperatur von 20 bis 22 Grad als ideal. 26 Grad sollten nicht überschritten werden.  
Zwar hält sich die Vermutung, dass trockene Raumluft in den Wintermonaten zu einem Austrocknen der Schleimhäute und zu einer höheren Anfälligkeit für Viren und Bakterien führt. Allerdings konnte ein derartiger Effekt in Untersuchungen nicht beobachtet werden. Auch trockene, juckende und müde Augen sind eher eine Folge der Bildschirmarbeit im Allgemeinen als eine Folge von zu geringer Luftfeuchtigkeit.

Gesunder Arbeitsplatz: Wie Sie von einer guten Arbeitsorganisation profitieren

Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz bezieht die Arbeitsorganisation mit ein. Denn organisatorische Maßnahmen haben auch einen großen Einfluss auf die seelische Gesundheit von Berufstätigen.

  • Im Idealfall werden Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in Entscheidungen mit einbezogen.
  • Alle Beschäftigten sollten – beispielsweise durch Teamsitzungen – über wesentliche Arbeitsabläufe und Arbeitsinhalte informiert sein und Zugang zu relevanten Informationen haben.
  • Die Arbeitsaufgaben sollten zu Ihren fachlichen Kompetenzen und Wünschen passen. Dazu gehören neben der Art der Tätigkeit ein zu bewältigender Arbeitsumfang sowie die soziale und fachliche Wertschätzung.

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Welche Vorteile hat ein ergonomischer Arbeitsplatz?

Die Einrichtung von ergonomischen Arbeitsplätzen ist für Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet zwar zunächst erhebliche Kosten. Die Investition hat langfristig jedoch viele Vorteile für die Beschäftigten – und dadurch auch für die Unternehmen.

  • Bessere Gesundheit: Beschäftigte leiden weniger unter körperlichen und mentalen Belastungen. Dadurch kommt es seltener zu krankheitsbedingten Fehlzeiten.
  • Höhere Arbeitszufriedenheit: Dadurch steigt neben der Motivation auch die allgemeine Lebensqualität.
  • Bessere Konzentration: Die Fehlerquote nimmt ab, was sich positiv auf die Zufriedenheit mit der eigenen Arbeit auswirkt.
  • Sichere Zukunft: Ergonomische Arbeitsplätze geben älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Chance, länger gesund und im Betrieb zu bleiben.

Ergonomischer Arbeitsplatz: Was Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer selbst tun können

Bewegen Sie sich möglichst häufig: Nutzen Sie Ihre Arbeitspausen aktiv.
Ändern Sie während der Arbeit immer wieder Ihre Haltung.
Erledigen Sie Ihre Aufgaben abwechselnd im Sitzen und im Stehen.
Machen Sie zwischendurch Rückenübungen, wenn Sie merken, dass sich Muskelverspannungen aufbauen. 

Sollte eine ergonomische Ausstattung an Ihrem Arbeitsplatz fehlen, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an. Weitere Ansprechpartner können die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt oder eine Sicherheitsfachkraft sein.

Ergonomie am Arbeitsplatz: Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Ergonomie gehört zum präventiven Arbeitsschutz. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer an Ihrem Arbeitsplatz keinen vermeidbaren körperlichen oder seelischen Schaden erleiden.

Diese Verpflichtung ist in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien zur Ergonomie am Arbeitsplatz geregelt. Sie dient dazu, berufsbedingten Erkrankungen vorzubeugen, Ihr Wohlbefinden bei der Arbeit zu verbessern und das Risiko von Arbeitsunfällen zu minimieren. 

Die Arbeitsstättenverordnung  (ArbStättV) macht unter anderem folgende Vorgaben:

  • Arbeitgeber müssen Arbeitsstätten so einrichten und betreiben, dass es möglichst keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gibt beziehungsweise diese so gering wie möglich gehalten werden. Dabei sind der Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene sowie die ergonomischen Anforderungen zu berücksichtigen (§ 3 Absatz 1 ArbStättV).
  • Arbeitgeber müssen den Beschäftigten Informationen über die Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung stellen und sie zu gesundheits- und sicherheitsrelevanten Fragen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit aufklären, besonders bei Tätigkeiten auf Baustellen oder an Bildschirmgeräten (§ 6 Absatz 1 ArbStättV).

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