- Die Barmer übernimmt die Kosten für verschreibungspflichte Medikamente, wenn deren Wirkung und Sicherheit geprüft ist und sie als Arzneimittel zugelassen sind.
- Zudem muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Medikament in seinen Leistungskatalog aufgenommen bzw. es nicht ausgeschlossen haben.
Wie hoch ist die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Arzneimittel & Medikamente?
Bei rezeptpflichtigen bzw. verschreibungspflichtigen Medikamenten zahlen Sie eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent des Verkaufspreises, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro. Sie bezahlen allerdings nie mehr, als das Arzneimittel tatsächlich kostet. Kostet Ihr Arzneimittel beispielsweise 4 Euro, zahlen Sie auch nur 4 Euro und nicht 5 Euro.
Für viele Medikamente hat der Gesetzgeber Preishöchstgrenzen, den sogenannten Festbetrag, festgelegt. Liegt der Verkaufspreis in der Apotheke höher als der Festbetrag, müssen Sie zusätzlich zur Zuzahlung die Preisdifferenz als Eigenanteil selbst bezahlen.
Diese Preisdifferenz wird als "Mehrkosten" bezeichnet. Dies gilt auch, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind und auch für Kinder. In diesem Fall entfällt lediglich die Zuzahlung, nicht aber die Preisdifferenz.
Ein Beispiel: Ihr Arzneimittel kostet 40 Euro. Der Festbetrag und damit die Preishöchstgrenze für dieses Medikament liegt bei 30 Euro.
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Ihr Eigenanteil | 10 Euro Mehrkosten (Kosten für Medikament minus Festbetrag) |
Ihre Zuzahlung | 5 Euro |
Ihre Kosten in der Apotheke | 15 Euro |
Sind für ein Arzneimittel keine Festbeträge definiert, zahlt die Barmer die Kosten in voller Höhe. Dann fällt nur die Zuzahlung an für Versicherte, die von der Zuzahlung nicht befreit sind.
In einigen Fällen sind Arzneimittel auch zuzahlungsfrei.
Wann müssen Sie für Medikamente keine Zuzahlung leisten?
In einigen Fällen müssen Sie für Ihr Medikament keine Zuzahlung leisten, beispielsweise wenn Sie eine Zuzahlungsbefreiung haben oder:
- bei Rezepten für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- bei Rezepten für Arzneimittel im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder der Geburt
- bei zuzahlungsfreien Arzneimitteln
Gibt es günstigere Arzneimittel & Medikamente?
Die Barmer hat mit verschiedenen Herstellern Arzneimittel-Rabattverträge für Originalarzneimittel als auch für sogenannte Nachahmer-Präparate (Generika) abgeschlossen. Originalarzneimittel und Generika unterscheiden sich oftmals im Preis, nicht aber hinsichtlich Wirkung und Qualität. Auch wenn Ihr Rabattarzneimittel anders aussieht oder heißt, bleibt der Inhalt gleich und entspricht Ihrem bekannten Arzneimittel.
Welche Medikamente gibt es nicht auf Rezept?
Einige Arzneimittel oder Medikamente erhalten Sie nicht auf Kassenrezept. Dafür müssen Sie die Kosten selbst tragen. Dazu zählen:
- Rezeptfreie Medikamente: Diese erhalten Sie ohne Rezept in Ihrer Apotheke. Nur in einigen Ausnahmefällen übernehmen wir dafür die Kosten.
- Lifestyle-Arzneimittel: Dazu zählen Medikamente, die vorrangig die körperliche Leistungsfähigkeit oder das Wohlbefinden verbessern sollen (z.B. Haarwuchs, Diät oder Potenzmittel).
Grundsätzlich gilt: Bestimmte Arzneimittel hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen. Die Kosten für diese Medikamente können somit nicht übernommen werden.
Die Gründe sind sehr vielfältig. Der Ausschluss bedeutet nicht automatisch, dass das Arzneimittel als unwirksam eingestuft wird. Beispielsweise hat der Gesetzgeber zur Einsparung von Kosten im Gesundheitssystem in der Gesundheitsreform 2003 geregelt, dass rezeptfreie Arzneimittel grundsätzlich von der Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen sind.