In der Praxis geben Sie an, dass Sie das E-Rezept mit Ihrer Gesundheitskarte einlösen möchten. Um ein verordnetes Medikament aus der Apotheke abzuholen, nutzen Sie Ihre Gesundheitskarte und das Kartenlesegerät in der Apotheke. Sie erhalten dann das verordnete Medikament.
Auf der Karte selbst sind die E-Rezepte nicht gespeichert. Die Karte ist notwendig, da die Apotheke damit auf die für diese Person gespeicherten Rezepte zugreifen kann. Gut zu wissen: Sie brauchen keine PIN, um das E-Rezept mit Ihrer Gesundheitskarte einlösen zu können.
In der Praxis geben Sie an, dass Sie das E-Rezept per QR-Code einlösen möchten. Daraufhin erhalten Sie einen Ausdruck mit dem QR-Code. In der Apotheke wird dieser QR-Code dann gescannt und Sie erhalten Ihr verordnetes Medikament.
Das E-Rezept löst das rosa Rezept für ärztlich verordnete Arzneimittel ab. Bekommen Sie von Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt, ein Rezept für Hilfsmittel, Heilmittel oder Betäubungsmittel, so steht dies weiterhin auf einem Papierausdruck, den Sie in der Praxis erhalten. Auch Überweisungen zu fachärztlichen Praxen werden, wie bisher, auf Papier ausgestellt.
Ja, sie sind schon seit dem 1. September 2022 in ganz Deutschland dazu in der Lage. Auch Versandapotheken lösen E-Rezepte ein. Jede Praxis und jede Apotheke ist an die Telematikinfrastruktur angeschlossen, auch Versandapotheken.
Sie können vertretungsweise für andere Personen Medikamente in der Apotheke erhalten - zum Beispiel für Minderjährige, Familienangehörige, zu betreuende oder zu pflegende Personen. Hierfür brauchen Sie die Gesundheitskarte der jeweiligen Person oder das E-Rezept als ausgedruckten QR-Code.
Wenn Sie die E-Rezept-App nutzen, können Sie mit einer entsprechenden Berechtigung Rezepte für andere abholen.