Es handelt sich um Elektrostimulationsgeräte, die selbstständig zur Schmerztherapie oder Muskelstimulation eingesetzt werden können. Hierbei werden Behandlungselektroden auf die betroffenen Körperstellen aufgelegt, um eine Reizung der Nerven zur Schmerzlinderung bzw. eine Stimulation bestimmter Muskeln zum Muskelaufbau zu erzielen. Es ist gesetzlich geregelt, dass die Barmer die Kosten für Ihr Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter unser Vertragspartner ist. Daher hat die Barmer auch für Elektrostimulationsgeräte Verträge mit Hilfsmittelanbietern abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen sind einheitlich, sodass Sie immer gut versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.