- 1. Was sind Treppensteighilfen?
- 2. Bezahlt die Barmer Treppensteighilfen?
- 3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Treppensteighilfen?
- 4. Wie erhalte ich eine Treppensteighilfe?
- 5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Treppensteighilfen?
- 6. Was gibt es bei Treppensteighilfen noch zu beachten?
- 7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit Treppensteighilfen
- Volle Transparenz über Ihre Hilfsmittelanträge in Meine Barmer
1. Was sind Treppensteighilfen?
Eine Treppensteighilfe unterstützt Sie, wenn Sie aus eigener Kraft keine Stufen mehr steigen können. Die Treppensteighilfe wird an einem Rollstuhl befestigt oder verfügt über einen separaten Sitz. Die Produkte können nicht alleine bedient werden. Es ist immer eine Hilfsperson notwendig. Mit Hilfe der Begleitperson können auf diese Weise Treppen auch dann überwunden werden, wenn das selbständige Treppensteigen nicht mehr möglich ist.
2. Bezahlt die Barmer Treppensteighilfen?
Treppensteighilfen können in einigen Fällen von der Barmer übernommen werden. Die besonderen Voraussetzungen zur Kostenübernahme prüfen wir gern in Ihrem individuellen Einzelfall. Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, prüft die Barmer automatisch sowohl die Ansprüche aus der Krankenversicherung als auch Ihre ggf. vorhandenen Ansprüche aus der Pflegeversicherung.
Sofern wir die Kosten nicht übernehmen dürfen, springen unter Umständen andere Sozialleistungsträger ein. Dies prüfen wir gerne für Sie.
3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Treppensteighilfen?
Ihre Zuzahlung beträgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in der Regel 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel, sofern Sie über 18 Jahre alt und nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung ist direkt an den Hilfsmittelanbieter zu zahlen.
Unser Tipp für Sie: Mehr zum Thema Zuzahlung erfahren Sie hier. Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.
Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, Ihnen eine individuell geeignete Versorgung ohne Mehrkosten anzubieten. Hierbei haben Sie in der Regel die Wahl zwischen mindestens zwei geeigneten Produkten. Mehrkosten können entstehen, wenn Sie sich nach der Beratung bewusst für eine Versorgung entscheiden, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht. Falls Sie dies wünschen, wird Sie Ihr Anbieter im Vorfeld über die Höhe der Mehrkosten informieren und sich eine schriftliche Bestätigung von Ihnen geben lassen.
4. Wie erhalte ich eine Treppensteighilfe?
Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrer Treppensteighilfe erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.
Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel
In der Regel werden Sie im Krankenhaus oder in Ihrer Arztpraxis ausführlich bezüglich Ihrer Versorgungssituation und den Behandlungsmöglichkeiten beraten. Der Arzt stellt Ihnen im Anschluss ein entsprechendes Rezept aus.
Mit Ihrem Rezept können Sie Ihren gewünschten Anbieter unter unseren Vertragspartnern auswählen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche eines Hilfsmittelanbieters.
Ihr Hilfsmittelanbieter bespricht mit Ihnen, welches Produkt/welche Versorgung am besten für Ihre Bedürfnisse geeignet ist. Die Beratung erfolgt bei Bedarf unter Einbeziehung von Angehörigen, Betreuenden, Ärzten oder Therapeuten.
Unser Vertragspartner leitet Ihr Rezept zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie zur Genehmigung an uns weiter.
Wenn Sie ein Benutzerkonto bei der Barmer haben, können Sie Ihren aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit im Barmer-Kompass innerhalb der Barmer-App oder unter Meine Barmer einsehen.
Die Einweisung in das Hilfsmittel übernimmt fachkundiges Personal des Hilfsmittelanbieters und ist für Sie kostenfrei. Da die Treppensteighilfe immer von einer Begleitperson bedient werden muss, sollten Ihre Angehörigen oder Betreuende unbedingt bei der Einweisung anwesend sein.
Die Nutzung der Treppensteighilfe benötigt etwas Übung. Daher nimmt unser Vertragspartner nach spätestens 6 Monaten Kontakt zu Ihnen oder Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin auf, um Ihre Zufriedenheit und weitere Nutzung zu erfahren.
Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Unser Vertragspartner wird sich auch automatisch bei Ihnen melden, wenn Ihr Gerät gewartet werden muss. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Zeitraum ausschließlich von geschultem und qualifizierten Fachpersonal des Hilfsmittelanbieters beraten werden.
5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Treppensteighilfen?
In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Treppensteighilfe“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.
Jetzt nach einem Anbieter suchen
Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.
Sie haben die Wahl! Sie sind nicht auf die Inanspruchnahme eines bestimmten Anbieters festgelegt, sondern können unter den in Ihrer Region ansässigen Vertragspartnern frei wählen. Auch diese Vertragspartner halten qualifiziertes Personal vor.
6. Was gibt es bei Treppensteighilfen noch zu beachten?
Sie erhalten die Treppensteighilfe in der Regel leihweise. Sie bleibt Eigentum des Anbieters. Wird die Treppensteighilfe nicht mehr benötigt, informieren Sie oder Ihre Angehörigen bitte in beiden Fällen umgehend den Anbieter.
Ändert sich demnächst Ihre Adresse? Bitte informieren Sie in diesen Fällen unbedingt rechtzeitig vorher Ihren Anbieter. Nur so kann Ihre lückenlose Betreuung sichergestellt werden.
Bitte behandeln Sie Ihre Treppensteighilfe immer mit großer Sorgfalt. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und Hinweise, die Ihnen Ihr Anbieter bei der Einweisung gibt. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihnen die Treppensteighilfe möglichst lange und reibungslos die gewünschte Unterstützung gibt. Sie vermeiden dadurch auch Schäden, die Ihnen Ihr Anbieter bei grober Fahrlässigkeit oder mutwilliger Beschädigung sogar in Rechnung stellen würde.
7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit Treppensteighilfen
- Qualifizierte Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit Treppensteighilfen durchzuführen.
- Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.