Hilfsmittel

TENS- und EMS-Geräte – zur Schmerztherapie und Muskelstimulation

Lesedauer unter 4 Minuten

Redaktion

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1. Was sind TENS- und EMS-Geräte?

TENS- (Transkutane elektrische Nervenstimulation) und EMS-Geräte (Elektro-Myo-Stimulation) sind Hilfsmittel, die selbstständig zur Schmerztherapie oder Muskelstimulation eingesetzt werden können. Hierbei werden Behandlungselektroden auf die betroffenen Körperstellen aufgelegt. TENS-Geräte setzen Reize über die Nerven zur Schmerzlinderung, EMS-Geräte stimulieren Muskeln mit dem Ziel des Muskelaufbaus.

2. Bezahlt die Barmer TENS- und EMS-Geräte?

Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für das TENS- oderEMS-Gerät und für das medizinisch notwendige Zubehör - gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

3. Welche weiteren Kosten gibt es bei TENS- und EMS-Geräten?

Ihre Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel, sofern Sie über 18 Jahre alt und nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung ist direkt an den Hilfsmittelanbieter zu zahlen.

Unser Tipp für Sie: Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.

4. Wie erhalte ich ein TENS- und EMS-Gerät?

Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrem TENS- bzw. EMS-Gerät erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.

Ein illustriertes "i", das für Information steht.

Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel

5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für TENS- und EMS-Geräte?

In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „TENS-Geräte“ oder „Elektrostimulation“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.

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Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.

6. Was gibt es bei TENS- und EMS-Geräten sonst noch zu beachten?

Die Barmer zahlt dem Vertragspartner für die TENS- bzw. EMS-Versorgung eine sogenannte Versorgungspauschale. In der Pauschale sind alle Serviceleistungen enthalten, wie die umfassende Beratung, Einweisung in den Gebrauch, Lieferung und ggf. Rückversand und die Nachlieferung von Zubehör. Auch notwendige Reparaturen sind für Sie kostenfrei, sofern die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Bei technischen Problemen am Gerät bzw. am Zubehör wenden Sie sich bitte direkt an den Vertragspartner. Er wird diese umgehend durch telefonische Anleitung oder – falls nötig – bei Ihnen vor Ort beheben.

7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit TENS- und EMS-Geräten

  • Qualifizierte Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit TENS-/EMS-Geräten durchzuführen.
  • Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.

Volle Transparenz über Ihre Hilfsmittelanträge in Meine Barmer

  • Jederzeit mit der Kompass-Funktion den Bearbeitungsstand eingereichter Hilfsmittelanträge einsehen
  • Alle Kosten und die Genehmigungsdauer Ihrer Hilfsmittel im Blick haben
  • Wertvolle Tipps zu Reparatur- und Wartungsansprüchen Ihrer Hilfsmittel und anderen Themen erhalten

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