Eine Frau mit Gehhilfe
Hilfsmittel

Rollatoren – Mobil im Freien und im Haus

Lesedauer unter 5 Minuten

Redaktion

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Qualitätssicherung

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1. Was sind Rollatoren?

Rollatoren sind Gehhilfen, damit Sie mobil und unabhängig bleiben oder es wieder werden. Sie verhindern Stürze und ermöglichen sicheres Gehen. So können Sie Ihren Aktionsradius erweitern und aktiv am Leben teilnehmen.

Die Rollatoren unserer Vertragspartner verfügen über:

  • Vier luftbereifte Räder oder Räder aus Vollgummi
  • Ein Bremssystem
  • Einen Stockhalter
  • Einen Korb
  • Eine Vorrichtung, um ihn für den Transport zu falten
  • In der Höhe verstellbare Handgriffe, um ihn an die Körpergröße anzupassen
  • Ein Tablett
  • Eine Sitzfläche, soweit diese für Sie erforderlich ist

Sie benötigen einen Gehstock oder Gehstützen? Hier finden Sie Informationen zu Gehhilfen.

2. Bezahlt die Barmer Rollatoren?

Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für einen Rollator und für das medizinisch notwendige Zubehör.

3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Rollatoren?

Ihre Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel, sofern Sie über 18 Jahre alt und nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung ist direkt an den Hilfsmittelanbieter zu zahlen.

Unser Tipp für Sie: Hier erfahren Sie mehr zum Thema Zuzahlung. Sie haben zu viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.

Mehrkosten können entstehen, wenn Sie sich nach der Beratung bewusst für eine Versorgung entscheiden, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht. Falls Sie dies wünschen, wird Sie Ihr Anbieter im Vorfeld über die Höhe der Mehrkosten informieren und sich eine schriftliche Bestätigung von Ihnen geben lassen. Folgekosten einer anderweitigen Versorgung, die z. B. durch Reparaturen entstehen, müssen Sie ebenfalls selbst tragen.

Wenn Sie einen sogenannten Leichtgewichtrollator wünschen, können Ihnen unsere Vertragspartner verschiedene Modelle gegen Aufpreis anbieten. Dieser Rollator geht dann in der Regel in Ihr Eigentum über.

Mehrkosten kann Ihnen die Barmer nicht erstatten. Dies gilt auch für selbst beschaffte Hilfsmittel wie z. B. über einen Discounter, Online-Händler etc.

Wenn Sie den Rollator länger als 5 Jahre benötigen, kann eine sogenannte Folgepauschale fällig werden. Diese rechnet der Vertragspartner für weitere 5 Jahre mit der Barmer ab. Ein neues Rezept ist dafür nicht notwendig.

Unser Tipp: Der Vertragspartner wählt aus, welchen Rollator er Ihnen mehrkostenfrei anbietet. Möchten Sie ein ganz bestimmtes Produkt, fragen Sie bei verschiedenen Vertragspartnern nach, ob es mehrkostenfrei ist.

4. Wie erhalte ich einen Rollator?

Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrem Rollator erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.

Ein illustriertes "i", das für Information steht.

Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel

5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Rollatoren?

In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Rollator“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.

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Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.

6. Was gibt es bei Rollatoren sonst noch zu beachten?

Es ist wichtig, dass Sie dem Vertragspartner eventuelle Adressänderungen mitteilen.

Bitte behandeln Sie Ihren Rollator immer mit Sorgfalt. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und die Hinweise, die Ihnen der Vertragspartner bei der Einweisung gibt.

Der Rollator sowie Zubehöre bleiben Eigentum des Vertragspartners. In der Pauschale sind alle Serviceleistungen enthalten, wie die umfassende Beratung, Einweisung in den Gebrauch, Lieferung und Montage. Auch notwendige Reparaturen sind für Sie kostenfrei, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Sobald Sie den Rollator nicht mehr benötigen, informieren Sie den Lieferanten, damit dieser abgeholt wird.

Es besteht kein Anspruch auf einen zweiten Rollator, z. B. aufgrund der individuellen Wohnverhältnisse.

7. Ihre Barmer-Vorteile bei Rollatoren

  • Qualifiziertes Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit Rollatoren durchzuführen.
  • Feste Ansprechpartner: Wenden Sie sich jederzeit und kostenfrei an Ihren Hilfsmittelanbieter, wenn Sie Fragen zu Ihrer Versorgung haben.
  • Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.

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  • Jederzeit mit der Kompass-Funktion den Bearbeitungsstand eingereichter Hilfsmittelanträge einsehen
  • Alle Kosten und die Genehmigungsdauer Ihrer Hilfsmittel im Blick haben
  • Wertvolle Tipps zu Reparatur- und Wartungsansprüchen Ihrer Hilfsmittel und anderen Themen erhalten

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