- 1. Was sind Gehhilfen?
- 2. Bezahlt die Barmer Gehhilfen?
- 3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Gehhilfen?
- 4. Wie erhalte ich Gehhilfen?
- 5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Gehhilfen?
- 6. Was gibt es bei Gehhilfen sonst noch zu beachten?
- 7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit Gehhilfen
- Volle Transparenz über Ihre Hilfsmittelanträge in Meine Barmer
1. Was sind Gehhilfen?
Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Handicaps Schwierigkeiten beim Gehen haben, bieten Gehstöcke oder -stützen die für den Alltag notwendige Fortbewegungshilfe – sowohl zuhause als auch im Freien. Sie gewinnen Mobilität zurück, was gleichzeitig die Lebensqualität erhöht.
Gehstöcke: Diese gibt es aus unterschiedlichen Materialien für Links- und Rechtshänder, meist mit anatomischen Handgriffen.
Unterarmgehstützen (Krücken): Nach Verletzungen an Bein, Fuß oder Hüfte kommen häufig Unterarmgehstützen zum Einsatz, die das Gehen unterstützen und die Belastung vermindern.
Sofern Sie einen Rollator benötigen, finden Sie hier weitere Informationen.
2. Bezahlt die Barmer Gehhilfen?
Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für die Gehhilfe und für das medizinisch notwendige Zubehör - gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Gehhilfen?
Ihre Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel, sofern Sie über 18 Jahre alt und nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung ist direkt an den Hilfsmittelanbieter zu zahlen.
Mehrkosten können entstehen, wenn Sie sich nach der Beratung bewusst für eine Versorgung entscheiden, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht. Falls Sie dies wünschen, wird Sie Ihr Anbieter im Vorfeld über die Höhe der Mehrkosten informieren und sich eine schriftliche Bestätigung von Ihnen geben lassen.
Unser Tipp für Sie: Mehr zum Thema Zuzahlung erfahren Sie hier. Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.
4. Wie erhalte ich Gehhilfen?
Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrer Gehhilfe erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.
Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel
In der Regel werden Sie dort ausführlich bezüglich Ihrer Versorgungssituation und den Behandlungsmöglichkeiten beraten. Die ärztliche Praxis stellt Ihnen im Anschluss ein entsprechendes Rezept aus.
Mit Ihrem Rezept können Sie einen unserer Vertragspartner auswählen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters.
Eine Genehmigung durch die Barmer ist nicht erforderlich. Das Hilfsmittel können Sie direkt mitnehmen oder aber wird Ihnen von unserem Vertragspartner geliefert.
Die Einweisung in das Hilfsmittel übernimmt fachkundiges Personal des Hilfsmittelanbieters. Bei Bedarf werden Ihre Angehörigen, Betreuenden oder Pflegepersonen kostenfrei mit eingewiesen.
Wann immer Sie Fragen zu Ihrer Gehhilfe haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn Ihre Gehhilfe defekt ist oder, wenn Sie technische Rückfragen haben.
Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Unser Vertragspartner wird sich auch automatisch bei Ihnen melden, wenn Ihr Gerät gewartet werden muss. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Zeitraum ausschließlich von geschultem und qualifizierten Fachpersonal des Vertragspartners beraten werden.
5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Gehhilfen?
In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Gehhilfen“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.
Jetzt nach einem Anbieter suchen
Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.
6. Was gibt es bei Gehhilfen sonst noch zu beachten?
Eine vorherige Bewilligung der Barmer ist nicht nötig. Mit dem Rezept können Sie sich direkt an unsere Vertragspartner wenden. Diese kümmern sich dann um alles Weitere.
Die Unterarmgehstützen bzw. Gehstöcke können Sie im Geschäft des Vertragspartners direkt mitnehmen. Nach Absprache ist auch eine Lieferung zu Ihnen nach Hause möglich. Sie müssen nicht zurückgegeben werden, sondern bleiben Ihr Eigentum.
7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit Gehhilfen
- Qualifiziertes Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit Gehhilfen durchzuführen.
- Feste Ansprechpartner: Wenden Sie sich jederzeit und kostenfrei an Ihren Hilfsmittelanbieter, wenn Sie Fragen zu Ihrer Versorgung haben.
- Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.