- 1. Was sind Dusch- und Toilettenrollstühle?
- 2. Bezahlt die Barmer Dusch- und Toilettenrollstühle?
- 3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Dusch- / Toilettenrollstühlen?
- 4. Wie erhalte ich einen Dusch- / Toilettenrollstuhl?
- 5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Dusch- und Toilettenrollstühle?
- 6. Was gibt es bei Dusch- und Toilettenrollstühlen sonst noch zu beachten?
- 7. Ihre Barmer-Vorteile bei Dusch- und Toilettenrollstühlen
- Volle Transparenz über Ihre Hilfsmittelanträge in Meine Barmer
1. Was sind Dusch- und Toilettenrollstühle?
Ein Duschrollstuhl kann Ihnen die Nutzung der Dusche erleichtern, falls Sie in Ihrer Gehfähigkeit stark beeinträchtigt sind und die Dusche mit anderen Hilfsmitteln nicht nutzen können. Duschrollstühle können zum Duschen in eine geeignete ebenerdige Dusche gefahren werden.
Bei Schwierigkeiten, die Toilette zu erreichen oder zu benutzen, kann ein Toilettenrollstuhl für Sie von Nutzen sein. Der Stuhl hat einen Toiletteneimer mit Deckel, so dass er nicht zwangsläufig im Badezimmer stehen muss. Er kann aber auch über handelsübliche Toiletten geschoben werden.
Die Produkte besitzen 4 fahrbare Rollen. Sie werden durch eigene Muskelkraft (Handantrieb mit speziellen Greifringen an den Rädern) bewegt oder von einer Begleitperson geschoben.
Je nach Ausführung werden diese Hilfsmittel als Duschrollstühle, Toilettenrollstühle oder als kombinierte Dusch-/Toilettenrollstühle genutzt. Es gibt Ausführungen für unterschiedliche Belastungsgrenzen und unterschiedliche Beeinträchtigungen. Auch spezielle Ausführungen für Kinder sind möglich.
Sofern Sie Informationen zu weiteren Hilfsmitteln suchen, finden Sie diese z. B. unter Toiletten- oder Duschhilfe.
2. Bezahlt die Barmer Dusch- und Toilettenrollstühle?
Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für einen Dusch- / Toilettenrollstuhl in der für Sie medizinisch notwendigen Standardausführung und das medizinisch notwendige Zubehör - gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Dusch- / Toilettenrollstühlen?
Ihre Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel, sofern Sie über 18 Jahre alt und nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung ist direkt an den Hilfsmittelanbieter zu zahlen.
Unser Tipp für Sie: Mehr zum Thema erfahren Sie Zuzahlung. Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.
Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, Ihnen eine individuell geeignete Versorgung ohne Mehrkosten anzubieten. Mehrkosten können entstehen, wenn Sie sich nach der Beratung bewusst für eine Versorgung entscheiden, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht. Falls Sie dies wünschen, wird Sie Ihr Anbieter im Vorfeld über die Höhe der Mehrkosten informieren und sich eine schriftliche Bestätigung von Ihnen geben lassen.
Übrigens: Der Anbieter hat die Wahl, welchen Dusch- / Toilettenrollstuhl er Ihnen mehrkostenfrei anbietet. Möchten Sie ein bestimmtes Produkt, fragen Sie bei verschiedenen Anbietern nach, ob es dort mehrkostenfrei ist.
4. Wie erhalte ich einen Dusch- / Toilettenrollstuhl?
Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrem Toilettenrollstuhl erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.
Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel In der Regel werden Sie von ihrem Arzt oder der Ärztin ausführlich bezüglich Ihrer Versorgungssituation und den Behandlungsmöglichkeiten beraten. Die Arztpraxis stellt Ihnen im Anschluss ein entsprechendes Rezept aus. Mit Ihrem Rezept können Sie Ihren gewünschten Anbieter unter unseren Vertragspartnern auswählen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche eines Hilfsmittelanbieters. Ihr Anbieter informiert Sie, ob eine Genehmigung der Barmer erforderlich ist. Bei Bedarf leitet er Ihre Verordnung zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie zur Genehmigung an uns weiter. Wenn Sie ein Benutzerkonto bei der Barmer haben, können Sie Ihren aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit im Barmer-Kompass innerhalb der Barmer-App oder unter Meine Barmer einsehen. Wann immer Sie Fragen zu Ihrem Dusch- oder Toilettenrollstuhl haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn Ihr Hilfsmittel defekt ist, wenn Sie technische Rückfragen haben oder sich Ihr Gesundheitszustand ändert und Sie den Dusch- oder Toilettenrollstuhl zurückgeben möchten. Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Unser Vertragspartner wird sich auch automatisch bei Ihnen melden, wenn Ihr Hilfsmittel gewartet werden muss. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Zeitraum ausschließlich von geschultem und qualifiziertem Fachpersonal Ihres Anbieters beraten werden.
5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Dusch- und Toilettenrollstühle?
In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Toilettenrollstuhl“ oder „Duschrollstuhl“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.
Jetzt nach einem Anbieter suchen
Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.
6. Was gibt es bei Dusch- und Toilettenrollstühlen sonst noch zu beachten?
Sie erhalten den Dusch- oder Toilettenrollstuhl in der Regel leihweise. Er bleibt Eigentum des Anbieters (z. B. Toilettenrollstuhl für Erwachsene) oder der Barmer (z. B. Toilettenrollstuhl für Kinder). Wird das Hilfsmittel nicht mehr benötigt, informieren Sie oder Ihre Angehörigen bitte in beiden Fällen umgehend den Anbieter.
Ändert sich demnächst Ihre Adresse? Bitte informieren Sie in diesen Fällen unbedingt rechtzeitig vorher Ihren Anbieter. Nur so kann Ihre lückenlose Betreuung sichergestellt werden.
Im Lagerbestand unserer Vertragspartner und der Barmer befinden sich viele gebrauchte, technisch aufgearbeitete und vollständig gereinigte Hilfsmittel. Unser Vertragspartner prüft daher, ob ein geeigneter Dusch- oder Toilettenrollstuhl für Sie direkt verfügbar ist. Durch die weitere Verwendung dieser Produkte leisten Sie einen maßgeblichen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen.
Bitte behandeln Sie Ihren Dusch- bzw. Toilettenrollstuhl immer mit großer Sorgfalt. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und Hinweise, die Ihnen Ihr Anbieter bei der Einweisung gibt. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihnen das Hilfsmittel möglichst lange und reibungslos die gewünschte Unterstützung gibt. Sie vermeiden dadurch auch Schäden, die Ihnen Ihr Anbieter bei grober Fahrlässigkeit oder mutwilliger Beschädigung sogar in Rechnung stellen würde.
Sofern Sie gehfähig sind, aber keine normale Toilette nutzen können, bieten ggf. nicht fahrbare Toilettenhilfen Unterstützung. Dies können z. B. Toilettenstühle (feststehend, ohne Rollen) oder Toilettensitzerhöhungen sein. Auch für das Duschen können nicht fahrbare Produkte wie z. B. Duschstühle (feststehend, ohne Rollen), Duschhocker, Duschsitze etc. Unterstützung bieten.
Weiterführende Informationen zu Toiletten- oder Duschhilfen finden Sie hier.
7. Ihre Barmer-Vorteile bei Dusch- und Toilettenrollstühlen
- Qualifizierte Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit Dusch- / Toilettenrollstühlen durchzuführen.
- Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.