Hilfsmittel

Bade- und Duschhilfen: Erleichterungen bei der täglichen Hygiene

Lesedauer unter 4 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Barmer Hilfsmittelbereich

1. Was sind Bade- und Duschhilfen?

Bade- und Duschhilfen ermöglichen Ihnen eine selbständige Ausübung der täglichen Körperpflege. Hierzu zählen Badewannenbretter, Badewannensitze, Duschsitze, Duschhocker, Duschstühle, Duschliegen, Badewanneneinsätze, Badewannenverkürzer, Badeliegen, Badewannengriffe, Stützgriffe für Waschbecken und Toilette sowie Boden-Deckenstangen.

Übliche Gebrauchsgegenstände zählen nicht zu den Badehilfen. Hierzu gehören beispielsweise Einstieghilfen für die Badewanne (Fußbänkchen, Trittstufen), Bade- und Duschmatten, Nacken- und Schulterpolster, Seifenschalen, Toilettenpapierhalter, Brausehalter, Handtuchhalter und Spritzschutz. Dies sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Falls Sie Informationen zu Duschrollstühlen benötigen, finden Sie hier weitere Informationen.

2. Bezahlt die Barmer Bade- und Duschhilfen?

Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für die Badehilfen und für das medizinisch notwendige Zubehör – gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Bade- und Duschhilfen?

Ihre Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel, sofern Sie über 18 Jahre alt und nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung ist direkt an den Hilfsmittelanbieter zu zahlen.

Mehrkosten können entstehen, wenn Sie sich nach der Beratung bewusst für eine Versorgung entscheiden, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht. Falls Sie dies wünschen, wird Sie Ihr Anbieter im Vorfeld über die Höhe der Mehrkosten informieren und sich eine schriftliche Bestätigung von Ihnen geben lassen.

Unser Tipp für Sie: Mehr zum Thema Zuzahlung erfahren Sie hier. Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.

4. Wie erhalte ich Bade- und Duschhilfen?

Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrer Bade- und Duschhilfe erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.

Ein illustriertes "i", das für Information steht.

Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel

In der Regel werden Sie von einem Arzt ausführlich bezüglich Ihrer Versorgungssituation und den Behandlungsmöglichkeiten beraten. Der Arzt stellt Ihnen im Anschluss ein entsprechendes Rezept aus.

Mit Ihrem Rezept können Sie einen unserer Vertragspartner auswählen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters.

Die Einweisung in das Hilfsmittel übernimmt fachkundiges Personal des Hilfsmittelanbieters. Bei Bedarf werden Ihre Angehörigen, Betreuenden oder Pflegepersonen kostenfrei mit eingewiesen.

Wann immer Sie Fragen zu Ihren Bade- und Duschhilfen haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn Ihre Bade- und Duschhilfe defekt ist oder, wenn Sie technische Rückfragen haben.

Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Unser Vertragspartner wird sich auch automatisch bei Ihnen melden, wenn Ihr Gerät gewartet werden muss. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Zeitraum ausschließlich von geschultem und qualifizierten Fachpersonal des Leistungserbringers beraten werden.

5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Bade- und Duschhilfen?

In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Badehilfen“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.

Jetzt nach einem Anbieter suchen

Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.

6. Was gibt es bei Bade- und Duschhilfen sonst noch zu beachten?

Eine vorherige Beantragung Ihrer Bade- und Duschhilfe ist nicht notwendig. Es ist jedoch wichtig, dass Sie dem Vertragspartner eventuelle Adressänderungen mitteilen.

Der Hilfsmittelanbieter ist verpflichtet Ihnen ein gebrauchsfähiges Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen mit dem Sie Ihre Körperpflege durchführen können.

Bitte behandeln Sie Ihre Bade- und Duschhilfe immer mit Sorgfalt. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und Hinweise, die Ihnen der Hilfsmittelanbieter bei der Einweisung gibt.

7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit Bade- und Duschhilfen

  • Qualifiziertes Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit Bade- und Duschhilfen durchzuführen.
  • Feste Ansprechpartner: Wenden Sie sich jederzeit und kostenfrei an Ihren Hilfsmittelanbieter, wenn Sie Fragen zu Ihrer Versorgung haben.
  • Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.

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