- 1. Was sind Sehhilfen?
- 2. Bezahlt die Barmer Brillen und Kontaktlinsen?
- 3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Brillen und Kontaktlinsen?
- 4. Wie erhalte ich Brillen und Kontaktlinsen?
- 5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Brillen und Kontaktlinsen?
- 6. Was gibt es bei Brillen und Kontaktlinsen noch zu beachten?
- 7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit Brillen und Kontaktlinsen
- Volle Transparenz über Ihre Hilfsmittelanträge in Meine Barmer
1. Was sind Sehhilfen?
Zu den bekanntesten Sehhilfen zählen Brillen und Kontaktlinsen. Sie dienen der Verbesserung Ihrer Sehstärke und helfen dabei, Ihren Alltag zu erleichtern und Ihre Lebensqualität zu verbessern.
2. Bezahlt die Barmer Brillen und Kontaktlinsen?
Brillengläser zur Verbesserung der Sehschärfe werden von der Barmer übernommen, wenn:
- Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine Fehlsichtigkeit vorliegt.
- Sie auf beiden Augen mindestens eine schwere Sehbeeinträchtigung der Stufe 1 nach WHO-Klassifikation haben. Dies ist dann der Fall, wenn mit Brille auf beiden Augen eine maximale Sehschärfe von 30 Prozent erreicht wird oder das beidäugige Gesichtsfeld 10 Grad oder weniger beträgt.
- bei Ihnen eine Fernkorrektur von mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder von mehr als 4 Dioptrien bei einer Hornhautverkrümmung erforderlich ist.
Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehschärfe oder spezielle therapeutische Sehhilfen können nur unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen übernommen werden. Bitte sprechen Sie hierzu Ihre Augenarztpraxis direkt an.
3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Brillen und Kontaktlinsen?
Ihre Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Sehhilfe, sofern Sie über 18 Jahre alt und nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung ist direkt an den Augenoptiker zu zahlen.
Unser Tipp für Sie: Mehr zum Thema Zuzahlung erfahren Sie hier. Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.
Mehrkosten, die aufgrund von Extras (z. B. spezielle Beschichtungen, Entspiegelungen, spezielle Markengläser etc.) oder aus Komfortgründen entstehen, sind privat zu zahlen. Auch die Brillenfassung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und von Ihnen selbst zu übernehmen.
4. Wie erhalte ich Brillen und Kontaktlinsen?
Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrer Sehhilfe erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.
Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel Wann immer Sie Fragen zu Ihrer Sehhilfe haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn Ihre Brillengläser oder Kontaktlinsen beschädigt sind oder sich Ihre Sehstärke verändert hat. Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Unsere Leistung für Brillengläser und Kontaktlinsen beinhaltet neben dem eigentlichen Hilfsmittel auch Service- und Dienstleistungen. Hierzu zählen u. a. die Auswahl, die Beratung, die Anpassung, die Bearbeitung, die Abgabe und die Kontrolle der entsprechenden Sehhilfe.
5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Brillen und Kontaktlinsen?
In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Sehhilfen“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.
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Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche eines Hilfsmittelanbieters – über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.
Hinweis: Unsere Vertragspartner haben alle die notwendige Präqualifizierung, um im Bereich der Sehhilfen versorgen zu dürfen, und verpflichten sich nach dem geschlossenen Vertrag, die an der Versorgung beteiligten Personen regelmäßig im Bereich Sehhilfen weiterzubilden.
6. Was gibt es bei Brillen und Kontaktlinsen noch zu beachten?
Die Barmer stellt ihren Versicherten Hilfsmittel grundsätzlich als Sachleistung zur Verfügung. Erhalten Sie vom Optiker eine Rechnung über die Gesamtkosten, kann die Barmer nachträglich nichts erstatten.
Verwendet Ihre Arztpraxis für die Verordnung ein grünes Privatrezept, können die Kosten für die selbstbeschaffte Sehhilfe ebenfalls nicht übernommen werden.
Bei Folgeversorgungen ist unter Umständen keine neue ärztliche Verordnung erforderlich. Bitte sprechen Sie hierzu direkt das Fachpersonal Ihres Augenoptikers an. Dieses wird Sie ausführlich beraten.
Sofern Sie eine Arbeitsplatz- oder eine Bildschirmbrille benötigen, wenden Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber. Es handelt sich nicht um eine Leistung der Krankenversicherung.
7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit Brillen und Kontaktlinsen
- Qualifizierte Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit Sehhilfen durchzuführen.
- Hochwertige Beratung: Unsere Verträge verpflichten unsere Vertragspartner dazu, hohe Versorgungsstandards einzuhalten. Alle Vertragspartner setzen qualifizierte Fachkräfte ein, die über entsprechende Berufserfahrung in der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Sehhilfen verfügen. Durch regelmäßige Bildungsmaßnahmen und Produktschulungen sind die Fachkräfte der Vertragspartner stets in der Lage, eine qualitativ hochwertige Beratung durchzuführen.